News. Und.
Insights.

One Stop Shop – Vereinfachung für den EU-Onlinehandel

Die zweite Stufe des MwSt-Digitalpakets soll für eine Vereinfachung im europäischen E-Commerce sorgen. Da sich einige neue Regelungen bereits Anfang April auswirken, möchten wir Sie gerne jetzt schon zu den Änderungen informieren.

Für E-Commerce-Betreiber bedeutet das Inkrafttreten der zweiten Stufe des MwSt-Digitalpaketes ab 1. Juli 2021 erhebliche Änderungen. Einige Neuregelungen treten sogar bereits ab 1. April 2021 in Kraft – was steckt aber eigentlich hinter dem Kernstück der Mehrwertsteuerreform? Kurz zusammengefasst bedeutet One-Stop-Shop (OSS) die Möglichkeit, verschiedene E-Commerce-Leistungen (Dienstleistungen, innergemeinschaftliche Fernverkäufe, Inlandslieferungen von Betreibern elektronischer Marktplätze bei fiktiver Lieferung) steuerlich vereinfacht zu deklarieren. Bei Teilnahme an diesem Verfahren muss die Besteuerung künftig nur noch einmal über eine zentrale Stelle erfolgen – und zwar in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. In Deutschland wäre dies das Bundeszentralamt für Steuern. Die Teilnahme an OSS ist allerdings freiwillig – Ihre Ansprechpartner bei KMpro beraten Sie gerne, ob diese für Ihr Unternehmen infrage kommt.

Quelle: Haufe

FotoIvan Kruk – stock.adobe.com