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One Stop Shop

Registrierung bis Ende Juni in einschlägigen Fällen zwingend anzuraten

Über die Neuregelungen zum sogenannten One Stop Shop haben wir Sie bereits im März informiert. Kurz zusammengefasst bedeutet One Stop Shop (OSS) die Möglichkeit, verschiedene E-Commerce-Leistungen steuerlich vereinfacht zu deklarieren. Bei Teilnahme an diesem Verfahren muss die Besteuerung künftig nur noch einmal über eine zentrale Stelle erfolgen, und zwar in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Sollten Sie Privatkunden im EU-Ausland haben, ist es also in jedem Fall ratsam zu prüfen, ob eine solche Teilnahme für Sie in Betracht kommt. Anderenfalls unterliegen Sie unter Umständen ab dem 1. Juli dem Umsatzsteuerrecht des EU-Wohnsitzes Ihres Kunden. Die Registrierung für eine Teilnahme am OSS ist in einschlägigen Fällen dringend bis Ende Juni zu empfehlen – gerne beraten wir Sie kurzfristig, ob diese für Sie und Ihr Unternehmen sinnvoll ist. 

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