Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer?
Du planst eine Pensionszusage über Entgeltumwandlung?
Dann solltest du diese beiden aktuellen Urteile des BFH unbedingt kennen.
Am 19.02.2026 wurden zwei wichtige Entscheidungen veröffentlicht:
Es geht um ein sensibles Thema:
Wann ist eine Pensionszusage an einen Gesellschafter steuerlich anerkannt – und wann wird sie als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandelt?
Rechtsgrundlagen:
1. Urteil: Verzinsung bei Entgeltumwandlung
BFH, I R 4/23
Im Streitfall hatte eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage mit 6 % Verzinsung gegeben.
Ein fremder Arbeitnehmer bekam für seine arbeitgeberfinanzierte Zusage nur 3 %.
Das Finanzamt sagte:
„Interner Fremdvergleich – mehr als 3 % ist unangemessen → vGA.“
Der BFH sagt:
So einfach ist es nicht.
Wichtigste Aussagen:
Zusätzlich wichtig:
Ein zu 40 % beteiligter Geschäftsführer mit Vetorecht kann unter den Insolvenzschutz des BetrAVG fallen.
Das heißt: Auch arbeitsrechtliche Fragen sind relevant.
2. Urteil: Pension kurz nach Gründung – trotzdem zulässig?
BFH, I R 50/22
Hier wurde einem 60-jährigen Alleingesellschafter kurz nach Gründung der GmbH eine Pension zugesagt.
Finanziert ausschließlich durch Entgeltumwandlung.
Garantieverzinsung: 3 %.
Das Finanzamt meinte:
Der BFH sagt:
Eine ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ist grundsätzlich auch dann fremdüblich,
Aber nur unter einer Bedingung:
Der Arbeitgeber darf kein signifikantes Finanzierungsrisiko tragen.
Das bedeutet konkret:
Fehlt der Insolvenzschutz, ist die Zusage regelmäßig steuerlich nicht anzuerkennen.
Was heißt das für dich als…
Gesellschafter-Geschäftsführer
Eine Entgeltumwandlung ist kein Selbstläufer.
Wenn der Zinssatz zu hoch ist oder dein Gehalt „passend gemacht“ wurde, kann es zur vGA kommen.
CFO / FiBU
Rückstellungen nach § 6a EStG sind nur zulässig, wenn:
Die Finanzverwaltung prüft hier sehr genau.
Unternehmer im Mittelstand
Pensionszusagen sind ein starkes Gestaltungsinstrument.
Aber sie sind auch ein steuerliches Minenfeld.
Kernaussage der Urteilsserie
Der BFH schärft den Maßstab.
Nicht jede Entgeltumwandlung ist automatisch sauber.
Nicht jede hohe Verzinsung ist automatisch vGA.
Entscheidend ist die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung.
Und genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler.
Wenn du bestehende Pensionszusagen in deiner GmbH hast, lohnt sich jetzt eine Überprüfung – insbesondere bei:
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