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Pickup im Betriebsvermögen? Dann besser an die 1%-Regel denken

Du bist Unternehmer oder Geschäftsführerin und nutzt ein betriebliches Fahrzeug wie z. B. einen Pickup? Dann solltest du diesen Post unbedingt lesen!

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil (III R 34/22) klargestellt:

 Wenn ein Auto typischerweise auch privat genutzt werden kann und kein Fahrtenbuch geführt wird, gilt der sogenannte Anscheinsbeweis – also: Es wird automatisch angenommen, dass du das Auto auch privat nutzt.

Und das heißt steuerlich: 1%-Regelung!

Das Finanzamt darf dann den privaten Nutzungsanteil pauschal versteuern – ganz egal, ob du sagst: "Ich nutze das Auto nie privat!"

Einfach zu sagen „das stimmt nicht“, reicht nämlich nicht. Du musst schon konkret belegen können, warum du das Fahrzeug nicht privat nutzt – und das möglichst nachvollziehbar. Nur dann kann dieser Anscheinsbeweis „erschüttert“ werden.

Im Urteil ging’s um einen Unternehmer, der einen Pickup im Betriebsvermögen hatte, aber keine Privatnutzung versteuert hat. Fahrtenbuch? Fehlanzeige! Ergebnis: Die 1%-Regel wurde angewendet – zurecht, sagt der BFH.

Merke:

Wenn du ein Auto im Betriebsvermögen hast, solltest du:

✔️ Entweder ein sauberes Fahrtenbuch führen

✔️ Oder dich auf die 1%-Regel einstellen

Denn bloß zu behaupten, dass keiner privat fährt, reicht nicht – auch nicht, wenn die Familie drei andere Autos hat.

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