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Post zur steuerlichen Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Wir freuen uns, Ihnen die wichtigsten steuerlichen Vorteile und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf Basis einer Broschüre des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vorstellen zu können.

Unsere aktuellen Informationen bieten Ihnen wertvolle Einblicke und Orientierungshilfen:

  • Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG):
    • Leistungen aus Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
    • Renten und Entschädigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
  • Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG):
    • Abzugsfähigkeit behinderungsbedingter Mehraufwendungen wie Arztkosten, Pflegekosten, Heimunterbringung und Fahrtkosten.
    • Notwendige Nachweise und Nachweispflichten zur steuerlichen Anerkennung.
  • Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG):
    • Vereinfachter Nachweis behinderungsbedingter Kosten durch den Pauschbetrag.
    • Höhe des Pauschbetrags abhängig vom Grad der Behinderung, bis zu 7.400 € für Hilflose, Blinde und Taubblinde.
  • Spezielle steuerliche Erleichterungen:
    • Fahrtkostenpauschalen für Menschen mit erheblicher Gehbehinderung.
    • Berücksichtigung von Aufwendungen für behinderungsbedingte Ein- und Umbauten in der Wohnung.
  • Weitere steuerliche Vorteile:
    • Ermäßigte Besteuerung bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs bei dauernder Berufsunfähigkeit.
    • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen.

Weitere detaillierte Informationen und Tipps stehen Ihnen auch direkt hier zur Verfügung:

FM Baden-Württemberg_Broschüre für Menschen mit Behinderung

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