Wir freuen uns, Ihnen die wichtigsten steuerlichen Vorteile und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf Basis einer Broschüre des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vorstellen zu können.
Unsere aktuellen Informationen bieten Ihnen wertvolle Einblicke und Orientierungshilfen:
- Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG):
- Leistungen aus Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
- Renten und Entschädigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG):
- Abzugsfähigkeit behinderungsbedingter Mehraufwendungen wie Arztkosten, Pflegekosten, Heimunterbringung und Fahrtkosten.
- Notwendige Nachweise und Nachweispflichten zur steuerlichen Anerkennung.
- Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG):
- Vereinfachter Nachweis behinderungsbedingter Kosten durch den Pauschbetrag.
- Höhe des Pauschbetrags abhängig vom Grad der Behinderung, bis zu 7.400 € für Hilflose, Blinde und Taubblinde.
- Spezielle steuerliche Erleichterungen:
- Fahrtkostenpauschalen für Menschen mit erheblicher Gehbehinderung.
- Berücksichtigung von Aufwendungen für behinderungsbedingte Ein- und Umbauten in der Wohnung.
- Weitere steuerliche Vorteile:
- Ermäßigte Besteuerung bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs bei dauernder Berufsunfähigkeit.
- Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen.
Weitere detaillierte Informationen und Tipps stehen Ihnen auch direkt hier zur Verfügung:
FM Baden-Württemberg_Broschüre für Menschen mit Behinderung
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