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Rechnungslegung bei Stiftungen: Das solltest du wissen!

Du führst eine Stiftung oder betreust eine?

Dann solltest du wissen: Die Regeln zur Rechnungslegung haben sich geändert!

Rechtsfähige Stiftungen sind wichtige Non-Profit-Organisationen. Doch die Anforderungen an Transparenz und Buchhaltung sind hoch – und steigen weiter!

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Stiftungen müssen ihr Vermögen schützen und dürfen meist nur die Erträge für ihre Zwecke einsetzen (z.B. Bildung, Kultur oder Wissenschaft).
  • Grundlage für die Buchführung sind das BGB, die Stiftungsgesetze der Bundesländer und die eigene Satzung.
  • Ein Finanzmittelfonds zeigt Einnahmen und Ausgaben – ähnlich einer Kapitalflussrechnung.
  • Zusätzlich muss eine klare Vermögensübersicht erstellt werden, mit Posten wie Grundstockkapital, Rücklagen und Verbindlichkeiten.
  • Der Vorstand muss jährlich einen Bericht zur Mittelverwendung vorlegen.
  • Bei gewerblicher Tätigkeit gelten sogar die strengeren Regeln für Kaufleute und Kapitalgesellschaften!
  • Ganz wichtig: Das Grundstockvermögen (also das Kapital der Stiftung) muss dauerhaft erhalten bleiben.

Tipp:

Für die Praxis bedeutet das, dass viele Stiftungen eine echte "kleine Bilanz" und Gewinnermittlung erstellen müssen – plus klarem Nachweis, dass das Stiftungskapital nicht angetastet wird!

Mein Fazit:

Gerade kleine und mittlere Stiftungen sollten jetzt ihre Buchhaltungs- und Berichtsprozesse überprüfen.

Wer hier sauber arbeitet, erleichtert sich nicht nur die Stiftungsaufsicht – sondern schützt auch die Ziele und die Werte, für die die Stiftung steht!

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