Du bist Geschäftsführer, CFO oder in der Personalabteilung?
Dann solltest du das neue Rentenpaket 2025 kennen!
Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus“ beschlossen – das sogenannte Rentenpaket 2025. Darin stecken gleich drei wichtige Änderungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (aber auch viele Mandanten!) relevant sind:
1. Rentenniveau wird bis 2031 gesichert
Das Rentenniveau von 48 % bleibt bis 2031 gesetzlich garantiert.
Ergebnis: Die Renten steigen weiterhin mit den Löhnen – trotz demografischen Wandels.
Ohne diese Maßnahme wäre das Niveau auf rund 47 % abgesunken. Eine Beispielrente von 1.500 € wäre dann im Jahr 2031 um ca. 420 € pro Jahr niedriger ausgefallen.
2. Mütterrente III kommt
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig drei volle Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.
Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab 1.1.2027, technisch ab 2028.
Das ist ein weiterer Schritt zur Gleichstellung in der Rente – gerade für viele Frauen ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge.
3. Flexiblere Beschäftigung im Ruhestand
Das sog. Anschlussverbot bei sachgrundloser Befristung fällt für Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze weg.
Bedeutet: Rentner:innen dürfen künftig wieder befristet arbeiten – einfacher und flexibler. Ein Plus für Unternehmen mit Fachkräftemangel!
Weitere Änderungen:
Fazit:
Das Rentenpaket 2025 bringt Stabilität, Gerechtigkeit und mehr Flexibilität.
Aber: Die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte sind damit noch nicht gelöst. Wer im Unternehmen oder privat mit Altersvorsorge zu tun hat, sollte jetzt handeln und informieren.
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