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Schenkung: Trotz Meldung Steuer?

Schenkung gemeldet – trotzdem noch steuerpflichtig?

Warum die Uhr für die Festsetzungsfrist oft später zu laufen beginnt

Du hast eine Schenkung beim Finanzamt angezeigt? Dann muss das noch längst nicht heißen, dass die Festsetzungsfrist zu laufen beginnt.

Ein aktuelles BFH-Urteil zeigt: Viele Steuerpflichtige wiegen sich hier in falscher Sicherheit.

Worum geht es?

Wenn eine Schenkung erfolgt, musst du diese beim Finanzamt anzeigen. Oft denkt man:

„Anzeige abgegeben – also startet jetzt die vierjährige Verjährungsfrist.“

Genau das ist aber häufig nicht der Fall.

Der BFH (27.08.2025 – II R 1/23) stellt klar:

Wenn das Finanzamt nach deiner Anzeige zusätzlich eine Schenkungsteuererklärung verlangt, beginnt die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres, in dem du diese Steuererklärung tatsächlich einreichst.

Und zwar spätestens drei Jahre nach dem Jahr, in dem die Schenkung entstanden ist.

Was bedeutet das für dich als Privatperson?

Wenn du nur eine Anzeige abgibst, aber später zusätzlich eine Steuererklärung einreichen musst, verschiebt sich der Startpunkt der Verjährung nach hinten.

Das Finanzamt hat dadurch länger Zeit, Steuerbescheide zu erlassen oder zu ändern.

Was bedeutet das für CFOs, FiBu-Verantwortliche und Gesellschafter?

Diese Fristverschiebung kann auch Unternehmen betreffen – etwa bei Gesellschafterleistungen, verdeckten Schenkungen oder Kapitalübertragungen innerhalb der Familie.

Das Urteil zeigt außerdem:

Zahlungen an eine GmbH können eine mittelbare Schenkung an die Gesellschafter darstellen – und damit schenkungsteuerpflichtig sein, wenn dadurch deren Anteile im Wert steigen (§ 7 Abs. 8 ErbStG).

Praxisfall aus dem Urteil:

Ein Sohn erhält 4 Mio. Euro von seiner Mutter, um über seine GmbH ein Grundstück zu erwerben.

Die Anzeige macht er 2014, die Steuererklärung reicht er 2015 ein.

Das Finanzamt erlässt erst Ende 2019 den Steuerbescheid – und das ist völlig in Ordnung.

Denn die Verjährungsfrist begann erst mit Ablauf des Jahres 2015.

Warum ist das wichtig?

Viele Berater, Familienunternehmer und Gesellschafter verlassen sich zu früh auf vermeintliche Verjährung. Dieses Urteil schafft Klarheit:

Eine Anzeige allein reicht nicht – entscheidend ist die abgegebene Steuererklärung.

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