Stell dir vor: Du arbeitest für eine EU-Institution im Ausland, wohnst eigentlich in Deutschland – bekommst aber eine größere Schenkung aus deinem Heimatland. Muss man in Deutschland dann wirklich Schenkungsteuer zahlen?
Genau mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell der Bundesfinanzhof (BFH). Der Fall:
Ein Mitarbeiter der Europäischen Investitionsbank (EIB) bekam von seinem Bruder in Österreich 300.000 € geschenkt.
Das deutsche Finanzamt wollte dafür über 56.000 € Schenkungsteuer – aber der EIB-Mitarbeiter berief sich auf ein EU-Protokoll (Nr. 7). Dieses sagt sinngemäß:
Wer nur wegen seiner EU-Tätigkeit in ein anderes Land zieht, soll steuerlich weiter wie im Herkunftsland behandelt werden.
❓ Gilt das auch für die Schenkungsteuer – oder nur für Einkommen- und Erbschaftsteuer?
❓ Und was ist, wenn man nebenbei auch in Deutschland wohnt?
Diese spannenden Fragen hat der BFH nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Ergebnis: noch offen! Aber: Das Urteil könnte in vielen Fällen für EU-Bedienstete steuerlich richtig viel ausmachen.
Du arbeitest bei der EU oder kennst jemanden, der dort tätig ist? Dann lohnt es sich, dieses Thema im Blick zu behalten.
Wie findest Du die Ausnahme?
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