Viele Unternehmer, Freiberufler und Selbständige nutzen ihren betrieblichen Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und Büro.
Klingt alltäglich.
Steuerlich kann es aber schnell teuer werden.
Der Bundesfinanzhof hat erneut klargestellt:
Ein Büro kann eine Betriebsstätte sein – auch wenn dort nicht täglich gearbeitet wird.
Das bedeutet:
Fahrten zwischen Wohnung und diesem Büro sind steuerlich nicht wie normale betrieblich veranlasste Fahrten zu behandeln.
Sie unterliegen einer besonderen Abzugsbeschränkung.
Worum ging es konkret?
Ein selbständiger Vermittler hatte:
Das Finanzamt kürzte die Betriebsausgaben für den Pkw.
Grund:
Die Fahrten zwischen Wohnung und Büro wurden als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte behandelt.
Der Kläger war anderer Meinung.
Er argumentierte unter anderem:
Der BFH sah das anders.
Was sagt der BFH?
Eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist der Ort,
an dem oder von dem aus ein Selbständiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt.
Dafür braucht es:
Nicht erforderlich ist dagegen, dass das Büro täglich oder mindestens 15 Tage im Monat aufgesucht wird.
Warum war das Büro hier eine Betriebsstätte?
Aus Sicht des BFH sprachen mehrere Punkte dafür:
Damit war das Büro die Betriebsstätte des Klägers.
Die Fahrten zwischen Wohnung und Büro waren daher steuerlich nur beschränkt abziehbar.
Wichtig für Unternehmer und Selbständige
Das Urteil zeigt:
Auch wenn die eigentliche Arbeit oft beim Kunden, im Außendienst oder aus dem Homeoffice erfolgt, kann ein externes Büro trotzdem steuerlich als Betriebsstätte gelten.
Das gilt insbesondere dann, wenn dort:
1 %-Regelung ohne Fahrtenbuch? Hier liegt das Risiko.
Besonders relevant ist das Urteil bei betrieblichen Fahrzeugen, die:
Dann kann zusätzlich eine Kürzung für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nach der 0,03 %-Regelung erfolgen.
Vereinfacht gesagt:
Der Betriebsausgabenabzug wird gekürzt, soweit die Kosten über die Entfernungspauschale hinausgehen.
Praxis-Tipp
Wer als Selbständiger oder Unternehmer einen Betriebs-Pkw nutzt, sollte prüfen:
Gerade ohne Fahrtenbuch kann die pauschale Kürzung schnell nachteilig sein.
Die Entscheidung im Überblick
Rechtsgrundlagen:
Unser Fazit
Für Selbständige und Unternehmer gilt:
Das eigene Büro außerhalb der Wohnung kann steuerlich schneller zur Betriebsstätte werden, als man denkt.
Wer seinen Betriebs-Pkw nach der 1 %-Regelung versteuert und kein Fahrtenbuch führt, sollte die steuerlichen Folgen der Fahrten zwischen Wohnung und Büro im Blick behalten.