Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
Der Solidaritätszuschlag bleibt – zumindest vorerst.
Auch wenn viele gehofft haben, dass der „Soli“ nach dem Auslaufen des Solidarpakts II (Ende 2019) endlich komplett fällt – das höchste deutsche Gericht sieht dafür keinen verfassungsrechtlichen Zwang.
Worum geht’s?
Was heißt das für dich? Wenn du zu den rund 10 % gehörst, die weiterhin Soli zahlen müssen (z. B. GmbH-Gesellschafter, Unternehmer oder Spitzenverdiener), dann bleibt der Zuschlag vorerst Teil deiner Steuerlast.
Bitter? Ja.
Verfassungswidrig? Nein – sagt Karlsruhe.
Wichtig: Die Entscheidung betrifft nicht nur private Steuerzahler, sondern auch Unternehmen (z. B. über Körperschaftsteuer).
Unser Tipp:
Schau dir deine Steuerbelastung im Detail an – es gibt oft Gestaltungsmöglichkeiten, um insgesamt steuerlich besser dazustehen.
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