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Sozialabgaben 2026: Neue Regeln für Gehalt, Minijob & PKV.

Sozialabgaben 2026: Was sich jetzt für dein Gehalt, Minijob & PKV ändert

Ab 1. Januar 2026 ändern sich wieder die wichtigsten Sozialversicherungswerte in Deutschland.

Das betrifft praktisch alle: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Minijobber, FiBu-Mitarbeitende, CFOs, CEOs und Gesellschafter.

Damit du nicht im Zahlendschungel untergehst, hier die wichtigsten Punkte in Klartext.

1. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen – was heißt das?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Gehaltsgrenze, bis zu der Sozialabgaben berechnet werden.

Alles, was du darüber verdienst, ist zwar steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung:
    • 2025: 8.050 € / Monat
    • 2026: 8.450 € / Monat (101.400 € / Jahr)
  • Kranken- und Pflegeversicherung:
    • 2025: 5.512,50 € / Monat
    • 2026: 5.812,50 € / Monat (69.750 € / Jahr)

Für dich als Arbeitnehmer mit höherem Gehalt:

Ein größerer Teil deines Einkommens wird verbeitragt – deine und die Arbeitgeberanteile steigen.

Für dich als CFO / FiBu / Arbeitgeber:

Lohnnebenkosten steigen im oberen Gehaltssegment. Budget- und Personalkostenplanung für 2026 sollte das berücksichtigen.

2. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – wichtig für den Wechsel in die PKV

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann.

  • Allgemeine JAEG 2026:
    • 2025: 73.800 €
    • 2026: 77.400 €
  • Besondere JAEG (Alt-PKV-Fälle seit vor 2003):
    • 2025: 66.150 €
    • 2026: 69.750 €

Für dich als Arbeitnehmer:

Der Sprung in die PKV wird für Neufälle noch ein Stück schwieriger – das nötige Jahresgehalt liegt höher.

Für dich als Personaler / CFO:

PKV-Wechselthemen, Zuschüsse und Statusprüfungen unbedingt mit den neuen Grenzen abgleichen.

3. Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitnehmer in der PKV bekommen einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Ab 2026 gilt:

  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV: 508,59 € / Monat
  • Ohne Krankengeldanspruch: 491,16 € / Monat
  • Maximaler Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung:
    • Restdeutschland: 104,63 € / Monat
    • Sachsen (wegen anderer Beitragsverteilung): 75,56 € / Monat

Für PKV-Versicherte:

Prüfen, ob dein Beitrag so aufgeteilt ist, dass du den maximalen Arbeitgeberzuschuss optimal nutzt.

Für Arbeitgeber / Lohnbüro:

Lohnabrechnungssysteme und Stammdaten anpassen – sonst drohen falsche Zuschüsse.

4. Betriebliche Altersversorgung (bAV): Mehr steuer- und SV-begünstigte Beiträge möglich

Die bAV ist an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt.

Ab 2026 gelten:

  • Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG:
    8 % von 101.400 € = 8.112 € / Jahr
  • Sozialversicherungsfrei:
    4 % von 101.400 € = 4.056 € / Jahr

Für dich als Arbeitnehmer:

Wer Entgeltumwandlung nutzt, kann 2026 etwas mehr in die bAV schieben, ohne Steuer- und SV-Nachteile.

Für Arbeitgeber / CFO / HR:

bAV-Modelle und Standardvereinbarungen updaten, Mitarbeitende informieren – hier liegen echte Gestaltungsmöglichkeiten.

5. Beitragssätze 2026 – was bleibt gleich, was ändert sich?

Die Prozentsätze in der Sozialversicherung bleiben überwiegend stabil:

  • Gesetzliche Krankenversicherung:
    • Allgemeiner Beitragssatz: 14,60 %
    • Ermäßigter Beitragssatz: 14,00 %
    • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,90 % (Anstieg von 2,50 %)
  • Pflegeversicherung:
    • Basis-Beitragssatz: 3,60 %
    • Zuschlag für Kinderlose: 0,60 % (also 4,20 % für Kinderlose)
    • Entlastungen für Eltern abhängig von der Kinderzahl bleiben bestehen.
  • Rentenversicherung: 18,60 %
  • Arbeitslosenversicherung: 2,60 %
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 %

Für Arbeitgeber & FiBu:

Zwar bleiben viele Sätze gleich, aber durch höhere Bemessungsgrenzen und höheren Zusatzbeitrag zur GKV steigen die absoluten Kosten.

6. Sachbezugswerte: Kantine, Frühstück & Unterkunft

Sachbezugswerte sind die Pauschalen, mit denen z. B. Essen oder Unterkunft als geldwerter Vorteil bewertet werden.

Ab 1.1.2026:

  • Monatliche Verpflegung gesamt: 345 €
    • Frühstück: 71 €
    • Mittagessen: 137 €
    • Abendessen: 137 €
  • Werte je Mahlzeit (z. B. Kantine):
    • Frühstück: 2,37 €
    • Mittag-/Abendessen: 4,57 €
  • Unterkunft pro Monat: 285 €

Für Arbeitgeber:

Wichtig für Kantinenzuschüsse, Verpflegungspauschalen, Azubi-Wohnheime und Lohnabrechnung.

7. Künstlersozialabgabe & Bagatellgrenze

Für Unternehmen, die mit selbständigen Künstlern oder Publizisten arbeiten (z. B. Agenturen, Verlage, Veranstalter):

  • Künstlersozialabgabe 2026: 4,90 % (statt 5,00 %)
  • Bagatellgrenze: 1.000 € (statt 700 €)

Erst wenn die an selbständige Künstler/Publizisten gezahlten Honorare im Jahr 1.000 € übersteigen, wird die Abgabe fällig.

8. Familienversicherung: Einkommensgrenze steigt

Für beitragsfreie Familienversicherung in der GKV gilt ab 1.1.2026:

  • Einkommensgrenze: 565 € / Monat (2025: 535 €)

Relevant z. B. bei Minijobs von Ehepartnern oder volljährigen Kindern.

9. Minijob-Grenze & Übergangsbereich

Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn. Da der Mindestlohn ab 2026 steigt, gilt:

  • Neuer Mindestlohn: 13,90 €
  • Neue Minijob-Grenze: 603 € / Monat (bisher 556 €)

Übergangsbereich („Midijob“):

  • Ab 1.1.2026: von 603,01 € bis 2.000 € / Monat

Hier steigen die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer gleitend an. Arbeitgeber zahlen den vollen Beitrag, Arbeitnehmer haben einen Entlastungseffekt – besonders interessant für Beschäftigte knapp über Minijob-Niveau.

Was solltest du jetzt tun?

  • Als Arbeitnehmer:
    • Prüfen, ob sich bAV, PKV-Zuschuss oder Minijob/Teilzeit für dich verändert.
    • Bei höherem Einkommen mit Blick auf Nettoeffekt Jahreswechsel-Lohnabrechnungen anschauen.
  • Als Arbeitgeber / CFO / FiBu / HR:
    • Lohnabrechnungssysteme rechtzeitig auf die neuen Werte umstellen.
    • Mitarbeiterinformationen vorbereiten (insbesondere Führungskräfte, Minijobber, PKV-Versicherte, bAV-Nutzer).
    • Personalkostenplanung 2026 mit den neuen Grenzen und dem erhöhten GKV-Zusatzbeitrag abgleichen.

Wenn du möchtest, können wir für dein Unternehmen eine kurze, interne Übersicht nur für deine Mitarbeitenden (FiBu/HR/Management) aufbereiten – maßgeschneidert auf eure Lohnstrukturen.

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