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Sozialversicherung 2026: Höhere Grenzen, höhere Beiträge?

Ab 1. Januar 2026 ändern sich wieder die Rechengrößen in der Sozialversicherung – und das spüren viele direkt im Geldbeutel. 

Was heißt das konkret? 

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung an die gestiegenen Einkommen anzupassen. Ziel: die Finanzierung der Sozialversicherung stabil halten und die Absicherung im Alter nicht gefährden. 

Für dich als Arbeitnehmer, CFO oder Unternehmer heißt das: 

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze künftig bei 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). 
  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 6.450 € monatlich (77.400 € im Jahr). 
  • In der Rentenversicherung erhöht sich die Grenze auf 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr). 
  • Wer in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert ist, zahlt bis zu 10.400 € im Monat Beiträge. 

Kurz gesagt: 

Wer gut verdient, zahlt ab 2026 etwas mehr in die Sozialversicherung ein – bekommt dafür aber auch höhere Rentenansprüche. 

Für Unternehmen und Lohnbuchhaltungen heißt das: 

Jetzt prüfen, ob Gehaltsabrechnungssysteme und Budgets ab Januar angepasst werden müssen. 

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