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Steuerabkommen mit Nicht-EU-Ländern

Steuerabkommen mit Nicht-EU-Ländern

Du hast Auslandskonten oder digitale Assets? Dann kann dich die neue EU-Steuerkooperation betreffen.

Der Rat der Europäischen Union hat am 20. November 2025 neue Steuer-Kooperations- und Transparenzabkommen mit fünf Nicht-EU-Staaten beschlossen: Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino.

Die Neuerungen bringen insbesondere zwei wichtige Änderungen:

  • Der gemeinsame automatische Informationsaustausch wird erweitert – künftig umfasst er auch elektronische Geldprodukte und digitale Währungen.
  • Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit bei Mehrwertsteuer-Erhebung, der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung intensiviert. Behörden erhalten bessere Melde- und Prüfrechte und können Informationen schneller und gezielter auswerten.

Für Unternehmen, Management, Finanz- und Buchhaltungsabteilungen (FiBu) heißt das: Auslandskonten, Wallets mit Kryptowährungen oder andere grenzüberschreitende Finanzstrukturen sind künftig noch transparenter – und im Zweifel auch stärker im Blick der Steuerbehörden.

Was bedeutet das konkret für dich?

  • Wenn dein Unternehmen oder du privat Kapital im Ausland hält – ob klassisch auf Konten oder als digitales Asset – kann das nun leichter erfasst werden.
  • Für Steuer- und Compliance-Prozesse wird Transparenz und Nachvollziehbarkeit wichtiger.
  • Für CFOs, Geschäfts­führer, Gesellschafter und Buchhaltende heißt das: Prüfen, ob bestehende Strukturen angepasst oder dokumentiert werden sollten.

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