Ab 2026 gelten vermutlich neue steuerliche Regeln – für Arbeitgeber, Vereine, Gastronomen und alle Pendler
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Klingt trocken? Ist aber ziemlich relevant – hier sind die wichtigsten Änderungen für deine Praxis:
🔹 Mehr Geld für Pendler
Die Entfernungspauschale wird ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent angehoben. Bisher galt das nur ab dem 21. km. Gute Nachricht für alle, die jeden Tag zur Arbeit fahren!
🔹 Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft
Auch Geringverdiener profitieren weiterhin von der Mobilitätsprämie – ohne zeitliche Befristung.
🔹 Gute Nachrichten für die Gastronomie
Ab 2026 gilt wieder der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen (Getränke bleiben bei 19 %). Das sorgt für etwas Entlastung im Gastgewerbe
🔹 Vereine und Ehrenamt: große Erleichterungen!
✓ Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 €
✓ Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigen auf 3.300 € / 960 €
✓ Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung fällt für Einnahmen < 100.000 € weg
✓ Kein Sphärenstress mehr bei Einnahmen < 50.000 €
✓ E-Sport wird gemeinnützig
✓ PV-Anlagen sind kein Risiko mehr für den Gemeinnützigkeitsstatus
🔹 Haftungsschutz im Verein verbessert
Ehrenamtliche mit Vergütung bis 3.300 € sollen künftig besser gegen Haftungsrisiken geschützt sein.
Für wen ist das relevant?
👉 Geschäftsführer & CFOs von GmbHs mit Betriebssitz in Deutschland
👉 Vereine & Stiftungen (insb. ohne Steuerberater!)
👉 Gastronomiebetriebe, PV-Initiativen, kommunale Träger
👉 Alle, die täglich pendeln und noch keine Mobilitätsprämie beantragt haben
📌 Mein Tipp:
Sprich jetzt mit deinem Steuerberater, wenn du betroffen bist – viele Regelungen treten - wenn das Gesetz so umgesetzt wird - schon ab 1.1.2026 in Kraft.
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