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Steuerhinterziehungsbekämpfung | Studie über die Umsetzung der DAC 6 und der ATAD-Richtlinien (BRAK)

Der Unterausschuss Steuerangelegenheiten (FISC) des Europäischen Parlaments (EP) hat eine Studie zum Zweck der Analyse aktueller Maßnahmen gegen die Steuervermeidung und Steuerumgehung veröffentlicht. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

In der Studie werden die Umsetzung der DAC 6-Richtlinie ((EU) 2018/822) und der ATAD-Richtlinie ((EU) 2016/1164) in den Mitgliedstaaten untersucht. Sie weist dabei auch auf Probleme beider Richtlinien hin, u.a. können Beschuldigtenrechte betroffen sein.

Die Studie geht hinsichtlich der Umsetzung der DAC 6 - Richtlinie auf die Regelung über Intermediäre und die Umsetzung der Ausnahmevorschrift zum Schutz der Vertraulichkeit ein. Während manche Mitgliedstaaten die Ausnahme nur auf die Anwaltschaft anwenden, stellen andere, darunter auch Deutschland, auf die Art der Information ab, so dass bei Vorliegen des Ausnahmetatbestandes nicht-mandantenspezifische Informationen gemeldet werden müssen. Für den Fall des Vorliegens einer Ausnahme sieht die Richtlinie die Meldung durch den Steuerzahler vor. Da sich hier ein potentieller Konflikt mit dem Nemo-tenetur-Grundsatz ergibt, müssen der Richtlinie zufolge die Beschuldigtenrechte gewahrt bleiben. In der Umsetzung dieser Vorschrift treten in einigen Staaten Unsicherheiten auf.

Die Studie bezeichnet die DAC 6 - Richtlinie abschließend als Grundpfeiler des Kampfes gegen Steuervermeidung. Ihre genauen Auswirkungen könnten derzeit aber noch nicht beurteilt werden. Die praktische Bedeutung der ATAD-Richtlinie sei jedoch begrenzt, da sie zu viele Möglichkeiten für eine unterschiedliche Umsetzung gewähre.

Hinweis: Die Studie ist auf der Homepage des EP veröffentlicht.


Quelle: BRAK online, »Steuerhinterziehungsbekämpfung | Studie über die Umsetzung der DAC 6 und der ATAD-Richtlinien (BRAK)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/938170/?wherefrom=Livefeed (Stand: 02.05.2022)
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