Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat noch keine einheitliche Meinung zur Frage, wie das Gesetz zur Modernisierung von Personengesellschaften (MoPeG) das Grunderwerbsteuer- und das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht beeinflusst. Dies geht aus der Antwort (BT-Drucks. 20/7216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/7012) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Es gibt derzeit keinen Zeitplan für eine Gesetzesänderung im Grunderwerbsteuergesetz, aber der konkrete Anpassungsbedarf wird bereits auf Bund-Länder-Ebene geprüft.
In Bezug auf das Einkommensteuerrecht ist die Bundesregierung hingegen der Meinung, dass keine Anpassungen erforderlich sind. Sie stimmt damit "mit der überwiegenden Meinung in der Literatur und auch der Länder" überein, wie es in der Antwort heißt.
Die Bundesregierung hält Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz, die darauf abzielen, doppelte Grunderwerbsteuer durch die Ausübung des Vorkaufsrechts im Grundstücksverkehr zu vermeiden, für nicht erforderlich. Sie verweist darauf, dass Regelungen auf Landesebene außerhalb der Grunderwerbsteuer möglich sind.
Um Steuerlücken zu vermeiden, arbeitet die Bundesregierung ebenfalls auf Bund-Länder-Ebene. Es werden Optionen für eine Anpassung der Zusatzkriterien geprüft. Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, wie viel Grunderwerbsteuer den Ländern derzeit aufgrund von Gestaltungen mit Familienstiftungen entgeht.
Die Entscheidungen über steuerliche Vergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum liegen nach Ansicht der Bundesregierung in der Zuständigkeit der Länder. Dennoch ist es ihr ein Anliegen, den Anteil des Eigentums in Deutschland zu erhöhen.
Quelle & weiterführende Informationen:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - 20/7216 (Stand: 26.06.2023)