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Steuern sparen mit energetischen Sanierungsmaßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind unbestritten für Haus- und Wohnungsbesitzer im Sinne der Nachhaltigkeit sinnvoll – diese Umbauten werden auch vom Staat entsprechend gefördert und können in die Steuererklärung einfließen.

Lange Zeit wurden hierbei jedoch lediglich der Arbeitslohn, die Fahrtkosten sowie die Maschinenmieten und ähnliches berücksichtigt – Materialkosten blieben außen vor. Nun hat der Gesetzgeber nachjustiert und damit eine Möglichkeit geschaffen, auch diese zu begünstigen. Soweit die Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen (nach ESanMV) erfüllt sind, kann der Eigentümer diese ebenfalls ansetzen. Es ist jedoch, laut Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 15.10.2021, vom Steuerpflichtigen durch eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines Energieberaters tatsächlich nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des § 35c EStG erfüllt sind. Hierfür gibt es nun eine neue Formulierung der Bescheinigung, die das Bundesministerium für Finanzen als Muster bereithält.   

Gerne beraten Sie unsere KMpro-Experten gerne rund um Ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen und zu den steuerlichen Vorteilen, die Sie hier geltend machen können. 

FotoAngelov – stock.adobe.com