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Steuern sparen mit Handwerker & Sanierung – aber bitte ohne Förder-Chaos

Du lässt dein Haus energetisch sanieren, baust das Dach aus oder investierst in neue Heizung, Dämmung & Co.?

Dann kannst du schnell in einem Förderdschungel landen: § 35a EStG, § 35c EStG, BEG-Förderung, PV-Anlage, Verlustvortrag – und plötzlich ist die schöne Steuerersparnis weg.

Das aktuelle BMF-Schreiben vom 21.08.2025 bringt hier etwas mehr Klarheit – und neue Fallstricke.

1. § 35a vs. § 35c – nur einmal Förder-Bingo pro Maßnahme

Kurz gesagt:

  • § 35a EStG: Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (z. B. Renovierung, Reinigung, Umzug).
  • § 35c EStG: Extra-Steuerbonus für energetische Sanierung bei selbst genutzten Immobilien (Dämmung, neue Heizung, Fenster etc.).

Wichtig: Für ein und dieselbe energetische Maßnahme kannst du nicht beides nutzen.

Wenn du § 35a nimmst, ist § 35c für genau diese Maßnahme gesperrt – und umgekehrt.

Aufwendungen über den Höchstgrenzen können nicht einfach in eine andere Vorschrift „verschoben“ werden.

Spannend: Das Wahlrecht soll für jede einzelne Maßnahme gelten – auch wenn alles in einem „großen Sanierungspaket“ steckt. Hier lohnt sich genaue Planung.

2. Energetische Sanierung + Wohnflächenerweiterung

Du baust eine Gaube, stockst das Dachgeschoss auf oder machst einen Anbau und verbesserst dabei gleich die Dämmung, Fenster oder Heizung?

Gute Nachricht:

Auch die energetischen Maßnahmen an der neuen Wohnfläche können unter § 35c EStG fallen – also nicht nur am „alten“ Gebäudeteil.

Für dich als Eigentümer heißt das:

  • Ausbau + bessere Energieeffizienz können gemeinsam steuerlich gefördert werden.
  • Ob das baurechtlich als „Erhaltungsaufwand“ oder „Herstellungskosten“ gilt, ist für § 35c egal.

3. Eigene Firma macht die Sanierung? Wichtiges Detail!

Besonders interessant für Unternehmer:

Lässt du die energetische Maßnahme von deinem eigenen Einzelunternehmen als Fachbetrieb ausführen, brauchst du keine klassische Rechnung.

Stattdessen reicht die Dokumentation der Entnahmen als Nachweis.

Damit wird verhindert, dass die Steuerermäßigung nur deswegen scheitert, weil du dir nicht selbst eine „Rechnung“ schreiben kannst.

Wichtig: Das gilt so nicht für deine eigene GmbH – dort sind Unternehmen und Privatperson zwei verschiedene Rechtsträger.

4. PV-Anlagen – enttäuschende Botschaft

Wer gehofft hat, mit § 35c EStG die Photovoltaikanlage steuerlich extra zu fördern, wird enttäuscht:

  • Reine Stromerzeuger (PV-Anlagen inkl. Speicher) sind nicht nach § 35c EStG begünstigt.
  • Möglich ist nur noch der „klassische“ Handwerkerbonus nach § 35a Abs. 3 EStG – und auch nur dann, wenn die Anlage nach Bezugsfertigkeit des Hauses installiert wird.

Dachsanierung im Zusammenhang mit einer PV-Anlage kann dagegen voll nach § 35c EStG gefördert werden. Hier muss sehr genau getrennt werden, was wofür anfällt.

5. Formale Hürden ab 2025 – ohne Rechnung kein Bonus

Ab dem Veranlagungsjahr 2025 gilt einheitlich:

  • Du brauchst immer eine Rechnung, und
  • die Zahlung muss unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.

Das gilt nun für alle Steuerermäßigungen nach § 35a (Dienstleistungen & Handwerker) und § 35c (energetische Sanierung). Barzahlung ist damit ein sicherer Weg, den Steuerbonus zu verlieren.

Was heißt das für dich als Eigentümer, FiBu, CFO oder Geschäftsführer?

  • Frühzeitig planen: Welche Maßnahmen sollen unter § 35c EStG, welche ggf. unter § 35a EStG laufen?
  • Förderkollisionen vermeiden: Öffentliche Zuschüsse, § 10f EStG, § 35a und § 35c schließen sich teilweise gegenseitig aus.
  • Bei Verlusten genau hinschauen: Ein Verlustrücktrag kann dazu führen, dass Steuerermäßigungen nach § 35a/35c „verpuffen“.
  • Unternehmer mit eigenem Betrieb sollten prüfen, ob energetische Maßnahmen über das eigene Einzelunternehmen sinnvoll abgebildet werden können.
  • PV-Anlagen sind steuerlich weiterhin ein Problemfall, wenn es um § 35c geht – hier braucht es eine saubere Trennung von Dach, Dämmung und Anlage.

Wer hier sauber plant, kann zehntausende Euro Steuervorteil für energetische Maßnahmen sichern – wer planlos fördert, verschenkt oft Geld.

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