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Steuersenkung, Turbo-AfA & E-Auto-Vorteile: Das steckt im Investitionsbooster 2025

Steuerliches Investitionssofortprogramm 2025 – was jetzt zählt

Du führst ein Unternehmen, bist CFO oder PE-Investor in Deutschland? Dann kommt jetzt ein steuerlicher Gamechanger auf dich zu.

Die Bundesregierung bringt ein „Investitionssofortprogramm“ auf den Weg, das deinen Standort Deutschland wieder attraktiver machen soll – und das geplanter Weise bereits ab Juli 2025!

Das steckt drin (Auswahl):

Degressive AfA für Maschinen, Geräte & Fahrzeuge (rückwirkend ab 1.7.2025!)

Neue Spezial-AfA für E-Autos: 75 % im 1. Jahr, dann degressiv – das gab’s noch nie!

Dienstwagenregelung verbessert: E-Auto-Vorteile bis 100.000 € Bruttolistenpreis

Forschungszulage erweitert auf mehr Kostenarten – und bis zu 12 Mio. €

Steuersatz-Senkung bei Körperschaften: Schrittweise runter von 15 % auf 10 % (ab 2028)

Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmen wird attraktiver – ab 2028 nur noch 25 % Steuerlast auf einbehaltene Gewinne

Was bedeutet das für dich?

➡️ Mehr Investitionen lohnen sich wieder – durch schnelle Abschreibung & Steuerersparnis

➡️ Standortentscheidungen und Fahrzeugpolitik sollten jetzt überprüft werden

➡️ Auch Beteiligungsstrukturen und Holdingmodelle könnten neu bewertet werden müssen

📆 Der Zeitplan ist sportlich: Noch im Juli soll der Bundesrat zustimmen.

🏁 Also: Wer sich jetzt vorbereitet, ist vorne mit dabei!

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UPDATE:

Online-Nachricht - Mittwoch, 25.06.2025

Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt steuerliches Investitionssofortprogramm mit Änderungen bei der Forschungszulage (Bundestag)

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Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 25.6.2025 den Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BT-Drucks. 21/323) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gebilligt. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde als erledigt betrachtet (BT-Drucks. 21/516).

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Für Personengesellschaften soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken.

Der Gesetzentwurf enthält ferner eine Aufstockung bei der steuerlichen Forschungszulage. Hier hatten die Koalitionsfraktionen noch eine Änderung beantragt: Demnach steigt der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen auf 100 €. Dem Änderungsantrag stimmten neben der Koalition auch die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen zu, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Ein Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der u.a. die Steuerfreiheit beim Verkauf vermieteter Immobilien sowie Freibeträge bei der Erbschaftssteuer beenden wollte (BT-Drucks. 21/356), fand keine Mehrheit. Neben der Antragstellerin stimmte lediglich die Fraktion Die Linke dafür. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD stimmten mit Nein.

Aus <https://datenbank.nwb.de/Dokument/1071802/?wherefrom=Livefeed>