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Tipps zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern

Nach längerer Arbeitsunfähigkeit ist oft eine umfängliche Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht sofort möglich – die Arbeit soll vielmehr zur gesundheitlichen Stabilisierung beitragen.

Daher wird einem Arbeitnehmer während einer Wiedereingliederungsmaßnahme auch weiterhin die Arbeitsunfähigkeit attestiert: Er erhält statt der Lohnzahlung Krankengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung und der Arbeitgeber wird somit finanziell nicht belastet.  

Dieser ist jedoch verpflichtet, ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn ein Angestellter mehr als 42 Tage innerhalb eines Jahres krank sein sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um verschiedene Erkrankungen handelte und auch für Mitarbeiter in Teilzeit gilt diese Regelung. Diesem BEM muss der Mitarbeiter wiederum ausdrücklich zustimmen; lehnt er diese Maßnahme ab, könnte er sich bei einem arbeitsrechtlichen Verfahren aufgrund krankheitsbedingter Kündigung nicht mehr auf ein fehlendes BEM berufen. Eine schriftliche Fixierung dieser Ablehnung ist daher immer anzuraten.  

Des Weiteren empfiehlt es sich, nach der Ursache für wiederholt auftretende Krankheiten im Arbeitsumfeld zu suchen. Inwieweit hier eine Umgestaltung zur Genesung beitragen kann, könnte beispielsweise mit der Krankenkasse oder dem Betriebsarzt abgesprochen werden. 

Für die Umsetzung des BEM ist zudem ein Wiedereingliederungsplan vonnöten, der von dem behandelnden Arzt erstellt wird und beispielsweise Beginn sowie Ende der Maßnahme oder aber die Art und Dauer der schrittweisen Einführung festlegt. Auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird hier verankert. Sollte der Arbeitnehmer trotz dieser Bemühungen seine Tätigkeit nicht mehr aufnehmen können, sind die Bundesagentur für Arbeit oder aber der zuständige Rentenversicherungsträger die richtigen Ansprechpartner für Betroffene – das bedeutet jedoch auch das Ausscheiden aus dem Unternehmen.  

Gerne beraten Sie unsere KMpro-Experten in solch einem Fall persönlich und halten noch weitere Empfehlungen für Sie bereit. 

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