Dann betrifft dich dieses Urteil direkt – vor allem, wenn ihr mit Rabatten, Bonuspunkten oder Loyalty-Programmen arbeitet.
Der Europäischer Gerichtshof hat mit Urteil vom 05.03.2026 (C-436/24) eine wichtige Frage zu Rabatten, Bonuspunkten oder Loyalty-Programmen geklärt:
Sind Bonuspunkte aus Kundentreueprogrammen umsatzsteuerlich Gutscheine?
Die klare Antwort: Nein.
Worum ging es konkret?
Ein Unternehmen vergibt Punkte je nach Einkaufswert.
Diese Punkte können Kunden später einsetzen, um zusätzliche Waren zu erhalten – aber nur in Verbindung mit einem neuen Kauf.
Wichtig dabei:
Warum sind das keine Gutscheine?
Ein Gutschein im Sinne von Art. 30a Nr. 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie setzt voraus:
Der Unternehmer ist verpflichtet, den Gutschein als Gegenleistung (oder Teil davon) anzunehmen.
Genau das fehlt hier.
Die Punkte:
Sie sind lediglich eine Prämie – kein Gutschein.
Was bedeutet das für die Praxis?
1. Keine Gutscheinbesteuerung
2. Weniger Komplexität
3. Gestaltungsspielraum für Unternehmen
Achtung in der Praxis
Nicht jedes Bonusprogramm ist automatisch unkritisch.
Sobald Punkte:
kann die Einordnung kippen → dann ggf. doch Gutschein!
Fazit
Der Europäischer Gerichtshof stärkt die Praxis:
Klassische Treuepunkte = Marketinginstrument, kein Gutschein.
Für viele Unternehmen eine gute Nachricht –
aber nur, wenn das Programm sauber strukturiert ist.