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Übergangsregelungen für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Die anhaltende Corona-Pandemie sowie damit verbundene Quarantäneausfälle beeinträchtigt auch immer wieder die Personalplanung. So werden auch Minijobber flexibler eingesetzt, was unter Umständen zu einem Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze führt.

Hier hat der Gesetzgeber nun die unbürokratische Übergangsregelung verlängert: Vorübergehend ist ein viermaliges Überschreiten der 450 Euro-Grenze möglich, wenn diese tatsächlich gelegentlich ist und unvorhersehbar war. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein quarantänebedingter Ausfall zu Mehrarbeit führte. Ist also der Jahresverdienst des Minijobbers im Jahr 2021 höher als 5.400 Euro führt dies nicht automatisch zur Beendigung dieser Beschäftigungsform; eine monetäre Obergrenze für diese gelegentlichen Überschreitungen des Maximalverdienstes wurde nicht definiert. 

Auch die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse wurde übergangsweise vom 1. Juni bis 31. Oktober 2021 von 3 Monaten (70 Arbeitstage) auf 4 Monate (102 Arbeitstage) angehoben. Für die Einstufung einer kurzfristigen Beschäftigung ist eben dieser Zeitraum relevant und diese ist nach wie vor nur dann gegeben, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und somit eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung für den Beschäftigten spielt. Gerne beraten wir Sie gerne zu diesem Thema – melden Sie sich einfach bei Ihrem KMpro-Experten für ein persönliches Gespräch. 

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