Das IDW hat das dritte Update seines Fachlichen Hinweises zu den Auswirkungen von Russlands Krieg in der Ukraine auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht.
Hintergrund: Das IDW hat kurz nach Ausbruch des Ukraine-Krieges einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht. Hierin wurden Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet.
Am 8.4.2022 wurden im Rahmen eines ersten Updates u.a. Fragestellungen zu den möglichen Konsequenzen für die handelsrechtliche Rechnungslegung und die IFRS-Rechnungslegung für das Ende des ersten Quartals des laufenden Kalenderjahres ergänzt und am 14.4.2022 mit dem zweiten Update weitere Fragen beantwortet, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine bei betroffenen Unternehmen stellen können.
Hierzu führt das IDW weiter aus:
Im dritten Update des Fachlichen werden Ausführungen zum Verhältnis sanktionsrechtlicher Meldepflichten zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht ergänzt (vgl. die neue Frage 6.1.11.). Außerdem wird Frage 6.1.3. hinsichtlich des Verbots der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, einschließlich Abschlussprüfung, für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aktualisiert.
Hinweis: Der aktualisierte Fachliche Hinweis des IDW - Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (3. Update, August 2022) ist auf der Homepage des IDWveröffentlicht.
Quelle: NWB, »Ukraine-Krieg | 3. Update des Fachlichen Hinweises zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges (IDW)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/997165/?wherefrom=Livefeed (Stand: 12.08.2022)
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