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Ukraine-Krieg | FAQ Steuern (BMF)

Das BMF hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht.

Hintergrund: Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die mit den BMF-Schreiben v. 17.3.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013; BStBl I S.330 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.3.2022), v. 31.3.2022 - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001; BStBl I S. 345 (vgl. Online-Nachricht v. 1.4.2022) sowie v. 7.6.2022 - IV C 4-S 2223/19/10003 :017 (s. Online-Nachricht v. 9.6.2022) veröffentlichten Maßnahmen sollten bundesweit Rechtssicherheit für die sich in dieser humanitären Katastrophe Engagierenden schaffen.

Die nun vom BMF veröffentlichten FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten. 

Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Fragen näher ein:

Gesellschaftliches Engagement 

  1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?
  2. Engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde beachten?
  3. Wie werden Sachspenden (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen, der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt?
  4. Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?
  5. Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auf die entgeltlichen Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal zwischen steuerbegünstigten Einrichtungen anwendbar?
  6. Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar?
  7. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?
  8. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine tätig werden (zum Beispiel durch Unterstützung der Kriegsflüchtlinge)?
  9. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnütziger Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgeübt werden?
  10. Können Geldzuwendungen oder Sachspenden, die direkt an die Kriegsflüchtlinge gegeben werden, steuerlich geltend gemacht werden?
  11. Können Spenden, die direkt auf ein Spendenkonto einer ukrainischen Organisation eingezahlt werden, in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden?
  12. Dürfen Kriegsflüchtlinge - mit oder ohne Begründung einer Mitgliedschaft - beitragsfrei in Sportvereinen mittrainieren, ohne dass dies die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Sportvereins gefährdet?
     

Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

  1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?
  2. Führt die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Nichtmitglieder bei steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen zum Wegfall der Steuerbefreiung?
  3. Führt die Aufnahme von volljährigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinerziehende in ihren Haushalt zum Wegfall der Steuerklasse II?
  4. Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?
  5. Ich möchte Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellen. Muss ich dann Einkünfte in Höhe der Mieteinnahmen, auf die ich verzichte, versteuern?
  6. Ich habe eine Wohnung, die ich eigentlich zu vermieten beabsichtige. Hätte es Auswirkungen auf meinen Werbungskostenabzug, wenn ich die Wohnung vorübergehend und unentgeltlich oder sehr günstig Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?
  7. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?
  8. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Wohnung aufgenommen und erhalte hierfür von den Behörden eine pauschale Kostenerstattung. Führt dies zu steuerpflichtigen Einkünften?
  9. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in mein selbstgenutztes Familienheim vorübergehend unentgeltlich bzw. gegen Erstattung von Nebenkosten aufgenommen. Wird bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewährt oder fällt eine in der Vergangenheit gewährte Steuerbefreiung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums rückwirkend weg?
  10. Führen Nutzungsänderungen von unternehmerisch genutzten Räumlichkeiten der öffentlichen Hand zu umsatzsteuerlichen Konsequenzen?
  11. Ich habe eine Wohnung, die dem Betriebsvermögen zugeordnet ist. Hätte es Auswirkungen auf meinen Betriebsausgabenabzug oder auf die Betriebsvermögenseigenschaft, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?
  12. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?
     

Unterstützungen an Arbeitnehmer

  1. Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden?
  2. Kann der Arbeitgeber Spenden der Arbeitnehmer steuerfrei erstatten?
  3. Können Arbeitnehmer Aufwendungen für den Unterhalt von Personen geltend machen, obwohl diesen Aufwendungen Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers gegenüberstehen?
  4. Sind steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers möglich?
  5. Sind Arbeitslohnspenden beitragsfrei in der Sozialversicherung?

Hinweis: Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen werden stetig in das Dokument aufgenommen.

Die FAQ (Stand: 5.7.2022) sind auf der Homepage des BMFveröfentlicht.


Quelle: NWB, »Ukraine-Krieg | FAQ Steuern (BMF)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/994967/?wherefrom=Livefeed​ (Stand: 15.07.2022)
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