Die ersten beiden von der Bundesregierung am 8.4.2022 beschlossenen staatlichen Hilfen laufen an: die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sowie das "KfW-Sonderprogramm UBR 2022" zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen.
Hintergrund: Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8.4.2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 11.04.2022). Die ersten beiden Programme sind nun startklar.
1. Wesentliche Eckpunkte zu den Großbürgschaftsprogrammen (Anträge können seit dem gestellt werden)
Wer wird gefördert?
Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.
Was kann verbürgt werden?
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
Programmbefristung:
Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.
2. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR (voraussichtlicher Start: )
KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten
Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung.
Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Homepage zu entnehmen.
Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum befristet. Weitere Infos zum Programm wird die KfW ab dem 9.5.2022 auf ihrer Homepageveröffentlichen.
Hinweis: Beide Programme bedürfen der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Diesbezüglich befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen.
Quelle: BMF, »Ukraine-Krieg | Hilfe für betroffene Unternehmen (BMF)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/938231/?wherefrom=Livefeed (Stand: 03.05.2022)
Foto: WATCH_MEDIA_HOUSE – stock.adobe.com