Die Bundesregierung hat am 8.4.2022 staatliche Hilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen in Deutschland beschlossen.
Hintergrund: Infolge des russischen Angriffskrieges ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber wirken sich auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Das BMF sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) haben daher am 8.4.2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Der Befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23.3.2022 beschlossen hatte, bietet – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.
In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Diese umfassen:
Es gilt darüber hinaus, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereitet die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor:
Hinweis: Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Säulen soll jetzt zügig und in enger Abstimmung zwischen BMF und BMWi erfolgen.
Weitere Infos zum Thema hat das BMF auf seiner Homepagezusammengestellt. Das Papier zum Schutzschild der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen ist auf der Homepage des BMWi veröffentlicht.
Quelle: BMF, »Ukraine-Krieg | Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen (Bundesregierung)«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/936819/?starter=nwbde (Stand: 11.4.2022)
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