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Umsetzung der Grundsteuerreform: Außerturnusmäßige Anpassung der Bodenrichtwerte bereits zum 1. Januar 2022

Für Immobilienbesitzer ist die Neufestlegung der Bodenrichtwerte von besonderer Bedeutung – diese sind ausschlaggebend bei der Bewertung von Grundbesitzwerten, wobei hier in den meisten Fällen ein separater Wert für Boden und Gebäude ausgewiesen wird. Für die Ermittlung des Bodenwerts wird der jeweils aktuell veröffentlichte Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche multipliziert.  

Um die Novellierung des Grundsteuergesetzes umzusetzen, werden die Bodenrichtwerte nun abweichend vom üblichen Turnus in Bayern bereits am 1. Januar 2022 neu festgelegt. Hintergrund ist die gewünschte bundesweite Vereinheitlichung des Termins. Für Bayern steht bislang jedoch noch nicht fest, ob die Bodenrichtwerte anschließend ab 2023 oder 2024 im zweijährigen Turnus neu festgelegt werden.  

Unabhängig davon ist bei der Neufestlegung am 1. Januar 2022 mit einer Steigerung von teilweise 15 % und mehr zu rechnen, was erhebliche steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen wird: Die Grundlage der Grundsteuerberechnung sind schließlich jene festgelegten Bodenwerte.  

Es empfiehlt sich daher dringend, noch kurzfristig vor dem 31. Dezember 2021 einen Notartermin für geplante Immobilienübertragungen zu vereinbaren, um eine weitere Erhöhung der Grundbesitzwerte ab dem 01. Januar 2022 zu vermeiden. Kommen Sie gerne zeitnah auf uns zu, damit wir Sie entsprechend beraten und gegebenenfalls noch alles für Sie in die Wege leiten können.

FotoHenry Czauderna – stock.adobe.com