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Umwandlung geplant? Dann solltest du dieses BFH-Urteil zur Rechtsnachfolge kennen!

Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer oder CFO?

Dann ist das für dich wichtig: Der BFH hat die steuerliche Rechtsnachfolge bei Umwandlungen ausgeweitet – und das kann sich für dich auszahlen

In vier Urteilen vom 11.07.2023 hat der BFH entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger bei einer Verschmelzung oder einem Anteilstausch in die steuerliche Fußstapfen des Vorgängers tritt – auch bei der finanziellen Eingliederung für eine Organschaft.

Was bedeutet das konkret?

🔸 Die umwandlungssteuerliche Rechtsnachfolge ermöglicht die Übernahme der Organschafts-Voraussetzungen – auch wenn der steuerliche Stichtag nicht auf den Jahresanfang fällt

🔸 Das erleichtert insbesondere die Geltendmachung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs (§ 9 Nr. 2a, 7 GewStG)

Aber Achtung:

Die Finanzverwaltung erkennt diese Ausweitung (noch) nicht für alle Fälle an – z. B. bei unterjährigem Anteilstausch oder Einbringungen. Das sorgt für Unsicherheit in der Praxis

Trotzdem: Die Urteile schaffen Rückenwind für Gestaltungen bei Umwandlungen, Einbringungen und Verschmelzungen – insbesondere bei Buchwertansätzen.

Was solltest du jetzt tun?

✅ Geplante Umwandlungen prüfen

✅ Beteiligungshöhen und Stichtage dokumentieren

✅ Gestaltungen mit deinem Steuerberater abstimmen

Denn: Wer klug plant, spart Steuern – und das rechtssicher

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