Das Jahressteuergesetz 2024 und der neue Umwandlungssteuererlass (UmwStE 2025) bringen einige wesentliche Neuerungen für Unternehmensumwandlungen. Während einige Regelungen für mehr Klarheit sorgen, gibt es auch Verschärfungen, die du unbedingt beachten solltest.
🔹 Buchwertansatz bei Mitunternehmerschaften
Der Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften kann nun unter bestimmten Voraussetzungen zum Buchwert erfolgen. Aber Achtung: Eine vollständige Beteiligungsidentität ist zwingend erforderlich!
🔹 Verschärfte Körperschaftsklauseln
Der Gesetzgeber hat auf eine BFH-Entscheidung reagiert und die Steuervermeidung durch Gestaltungen erschwert. Die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Körperschaft kann nun schneller zu einer sofortigen Aufdeckung stiller Reserven führen.
🔹 Steuerliche Schlussbilanz jetzt mit klarer Frist
Die steuerliche Schlussbilanz muss spätestens mit der Körperschaftsteuererklärung übermittelt werden. Verspätungen führen jedoch nicht automatisch zum Verlust von steuerlichen Wahlrechten.
🔹 Neue Gewerbesteuerpflicht bei Umwandlungen
Achtung bei Personengesellschaften! Wer innerhalb von 5 Jahren nach einer Umwandlung Anteile veräußert, riskiert eine gewerbesteuerliche Belastung – das gilt jetzt auch für mehrstufige Gesellschaftsstrukturen!
Was bedeutet das für dich?
Ob CFO, Steuer-Spezialist oder Gesellschafter – wer mit Unternehmensumwandlungen zu tun hat, sollte die neuen Regeln unbedingt berücksichtigen! Gerade bei Betriebsvermögen und Beteiligungen sind kluge Steuerstrategien gefragt.
Wie siehst du die neuen Regelungen? Erleichterung oder zusätzliche Hürden? Diskutiere mit!
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