veröffentlicht am 17.05.2024 - Referentenentwurf des BMF
Hier sind die aktuellen Highlights:
- Gesetzgebungsbedarf: Notwendige Anpassungen an EU-Recht und Reaktionen auf nationale Gerichtsentscheidungen.
- Photovoltaikanlagen: Neue Prüfgrenze für die Steuerbefreiung eingeführt – 30 kWp je Einheit (§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG-E).
- Bonusleistungen: Gesetzliche Verankerung der 150-Euro-Vereinfachungsregel für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG-E).
- Mobilitätsbudgets: Einführung der Pauschalbesteuerung (§ 40 EStG-E).
- Konzernklausel: Neue Regelungen bei Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG-E).
- Landwirtschaft: Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c EStG-E).
- Investmentfonds: Anpassung der Abwicklungsfrist von fünf auf zehn Jahre (§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG-E).
- Steuerdaten: Ermöglicht direkte Weitergabe steuerlicher Daten zu Ermittlungszwecken (§ 31a AO-E).
- Wohngemeinnützigkeit: Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen (§ 53 AO-E).
- Bildungsleistungen: Umsatzsteuerbefreiung wird erweitert (§ 4 Nr. 21 UStG-E).
- Kleinunternehmerregelung: Anhebung der Besteuerungsgrenzen und Einführung eines besonderen Meldeverfahrens (§ 19 UStG-E, neu § 19a UStG-E).
- Biersteuer: Überarbeitung der Biersteuergesetzgebung (§ 29 Absatz 2 BierStG-E).
Hier der direkte Link zum Referentenentwurf: Referentenentwurf JStG 2024
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