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Verfahren zieht sich ewig? Dann steht dir vielleicht Geld zu!

Du hast das Gefühl, dein Finanzgerichtsverfahren dauert ewig?

Dann aufgepasst: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei unangemessen langen Verfahren grundsätzlich ein Anspruch auf Geldentschädigung besteht – und zwar regelmäßig!

Laut dem Urteil vom 6.11.2024 (X K 1/24) ist eine Entschädigung von 100 € pro Monat der Verzögerung der Regelfallnicht die Ausnahme!

Das gilt sogar, wenn du als Berater oder Rechtsanwalt selbst betroffen bist.

Wichtige Punkte:

  • Nachteil wird gesetzlich vermutet – du musst nicht im Detail beweisen, wie dich die lange Verfahrensdauer belastet hat.
  • Die Verzögerung muss erheblich sein – z. B. wenn das Gericht über zwei Jahre nichts Entscheidendes getan hat.
  • Eine Verzögerungsrüge ist Pflicht – aber Achtung: Sie wirkt nur etwa sechs Monate zurück!

Für dich relevant, wenn du:

  • Gesellschafter, CFO oder CEO bist und Verfahren gegen das Finanzamt führst,
  • Einzelunternehmer mit anhängigen Klagen bist,
  • oder Mandanten betreust, die sich über jahrelange Verfahren ärgern.

Fazit: Ein langes Verfahren musst du nicht einfach so hinnehmen. Prüfe deine Ansprüche auf Entschädigung!

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