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Verluste retten bei Gesellschafterwechsel? Die Sanierungsklausel macht’s (vielleicht) möglich!

Du bist Gesellschafter, Geschäftsführer oder in der FiBu tätig?

Dann hast du vielleicht schon mal von der Sanierungsklausel gehört – einem Rettungsanker für Verluste, wenn sich die Eigentümerstruktur in der Krise ändert. Aber Achtung: ⚠️ Sie hilft nur unter bestimmten Voraussetzungen – und kann rückwirkend wieder verloren gehen! Dazu gibt es einen aktuellen Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG.

Was ist die Sanierungsklausel?

Normalerweise gilt:

Wenn mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, verfallen bestehende Verlustvorträge (Stichwort: § 8c KStG).

Die Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG ist eine Ausnahme, die genau das verhindern kann – wenn das Ziel eine echte Sanierung des Unternehmens ist.

Voraussetzungen für die Sanierungsklausel:

  • Sanierungsabsicht: Die Gesellschaft ist in wirtschaftlicher Krise.
  • Sanierungsfähigkeit: Die Fortführung des Unternehmens ist nach der Kapitalmaßnahme möglich.
  • Sanierungseignung: Die Kapitalmaßnahme muss zur Besserung beitragen.
  • Sanierungserfolg: Es dürfen keine neuen Verluste entstehen, die die Maßnahme ins Leere laufen lassen.

Diese vier Punkte müssen dokumentiert und nachgewiesen werden – sonst war’s das mit dem Steuervorteil.

Aber Vorsicht – diese Risiken gibt’s:

  • Wenn nachträglich neue Verluste entstehen, verliert die Klausel rückwirkend ihre Wirkung.
  • Es reicht nicht, dass das Unternehmen irgendwie weitermacht – es muss sich nachweislich stabilisieren.
  • Die Klausel greift nicht automatisch – der Steuerpflichtige muss sie aktiv beantragen und sauber belegen. 🕵️‍♂️

Mein Tipp:

Wenn bei dir (oder deinem Mandanten) ein Gesellschafterwechsel in der Krise ansteht:

➡️ Unbedingt prüfen, ob die Sanierungsklausel greift – und die Nachweise gleich sauber dokumentieren.

➡️ Auch nach der Sanierung regelmäßig kontrollieren, ob alle Voraussetzungen dauerhaft erfüllt bleiben.

Gerade bei Umstrukturierungen oder Investoren-Einstieg in der Krise kann die Klausel wertvolle Verluste retten – wenn man’s richtig macht!

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