Kennt ihr das? Ihr erhaltet Kapitalerträge aus dem Ausland, und plötzlich steht das Thema Kapitalertragsteuer im Raum.
Keine Sorge, es gibt Möglichkeiten, diese Steuerlast zu mindern oder sogar ganz zu vermeiden. Eine davon ist das Freistellungsverfahren nach § 50c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Schauen wir uns das einmal genauer an.
Was ist das Freistellungsverfahren nach § 50c EStG?
Stellt euch vor, eure Firma erhält Dividenden oder Zinsen aus Deutschland. Normalerweise wird darauf eine Kapitalertragsteuer erhoben. Doch unter bestimmten Voraussetzungen könnt ihr eine Freistellung von dieser Steuer beantragen. Das bedeutet, die Steuer wird entweder reduziert oder ihr müsst sie gar nicht zahlen. Klingt gut, oder?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um von der Kapitalertragsteuer freigestellt zu werden, müsst ihr einige Bedingungen erfüllen:
Warum ist das wichtig für euch?
Eine korrekte Anwendung des Freistellungsverfahrens kann eure Steuerlast erheblich reduzieren. Das bedeutet mehr finanzielle Mittel für Investitionen, Wachstum oder einfach eine bessere Liquidität.
Was solltet ihr tun?
Überprüft eure Unternehmensstruktur und die Herkunft eurer Kapitalerträge. Sprecht mit eurem Steuerberater darüber, ob ihr die Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt. Ein proaktiver Ansatz kann hier viel bewirken.
Bleibt informiert und nutzt die Möglichkeiten, die euch das Steuerrecht bietet!
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