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Vermeidung von Steuerfallen: Das Freistellungsverfahren nach § 50c EStG

Kennt ihr das? Ihr erhaltet Kapitalerträge aus dem Ausland, und plötzlich steht das Thema Kapitalertragsteuer im Raum. 

Keine Sorge, es gibt Möglichkeiten, diese Steuerlast zu mindern oder sogar ganz zu vermeiden. Eine davon ist das Freistellungsverfahren nach § 50c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Schauen wir uns das einmal genauer an.

Was ist das Freistellungsverfahren nach § 50c EStG?

Stellt euch vor, eure Firma erhält Dividenden oder Zinsen aus Deutschland. Normalerweise wird darauf eine Kapitalertragsteuer erhoben. Doch unter bestimmten Voraussetzungen könnt ihr eine Freistellung von dieser Steuer beantragen. Das bedeutet, die Steuer wird entweder reduziert oder ihr müsst sie gar nicht zahlen. Klingt gut, oder?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um von der Kapitalertragsteuer freigestellt zu werden, müsst ihr einige Bedingungen erfüllen:

  1. Persönliche Entlastungsberechtigung: Eure Anteilseignerinnen müssten ebenfalls eine Steuerentlastung erhalten, wenn sie die Einkünfte direkt erzielt hätten. Das heißt, wenn eure Gesellschafterinnen in einem Land ansässig sind, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, könnte dies zutreffen.
  1. Sachliche Entlastungsberechtigung: Eure Einkünfte sollten in Zusammenhang mit einer aktiven Wirtschaftstätigkeit stehen. Das bedeutet, eure Firma sollte mehr tun als nur Vermögenswerte zu verwalten. Ein echtes Geschäft mit echten Aktivitäten ist hier der Schlüssel.
  1. Kein Hauptzweck Steuerersparnis: Eure Unternehmensstruktur sollte nicht hauptsächlich darauf abzielen, Steuern zu sparen. Wenn eure Firma aus legitimen geschäftlichen Gründen so aufgebaut ist, seid ihr auf der sicheren Seite.
  1. Börsenklausel: Wenn eure Firma oder eine 100%ige Muttergesellschaft an einer anerkannten Börse regelmäßig gehandelt wird, könnt ihr ebenfalls von der Steuer freigestellt werden.

Warum ist das wichtig für euch?

Eine korrekte Anwendung des Freistellungsverfahrens kann eure Steuerlast erheblich reduzieren. Das bedeutet mehr finanzielle Mittel für Investitionen, Wachstum oder einfach eine bessere Liquidität.

Was solltet ihr tun?

Überprüft eure Unternehmensstruktur und die Herkunft eurer Kapitalerträge. Sprecht mit eurem Steuerberater darüber, ob ihr die Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt. Ein proaktiver Ansatz kann hier viel bewirken.

Bleibt informiert und nutzt die Möglichkeiten, die euch das Steuerrecht bietet!

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