Viele Unternehmer kennen das Bauchgefühl:
„Wenn es eng wird, bringe ich Vermögen schnell in eine Gesellschaft – dann ist es sicher.“
Genau dazu hat der BGH jetzt sehr klar Stellung bezogen – und zwar bei einem sogenannten „asset-protection“-Modell.
Worum ging’s?
Ein Schuldner hatte seine letzten freien Vermögenswerte planmäßig auf eine extra gegründete GmbH übertragen. Diese GmbH sollte dann Vermögen „verwalten“ und Zahlungen steuern – u.a. für Lebensführung sowie Rechts- und Steuerberatungskosten.
Kurz danach liefen große Forderungen und Vollstreckungsmaßnahmen an. Trotzdem wurden aus diesem „geschützten Topf“ noch Beraterhonorare bezahlt.
Was sagt der BGH dazu?
Der BGH stellt klar:
Was bedeutet das für Unternehmer, CFOs und Gesellschafter?
Wenn ihr überlegt (oder euch wird geraten), in einer Krise Vermögen „zu sichern“, dann ist die Botschaft:
Praxistipp
Wenn Liquidität eng wird oder Vollstreckung droht:
Nicht mit schnellen „Schutz“-Konstruktionen improvisieren.
Besser: frühzeitig sauber strukturieren (Sanierung, Vergleich, Finanzierung, Insolvenzantragspflichten prüfen), damit es später nicht heißt: „Das war geplant gläubigerbenachteiligend.“
Fundstellen
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