News. Und.
Insights.

Vorsicht KGaA: Verwaltungsvermögen killt die Steuervergünstigung

Viele denken bei der Schenkung/Vererbung von Unternehmensanteilen: „Betriebsvermögen ist doch begünstigt – das wird schon passen.“

Der BFH zeigt jetzt sehr deutlich: Wenn im „Betrieb“ am Ende vor allem Wertpapiere/Fonds stecken, kann die Begünstigung weg sein – auch wenn die Struktur auf den ersten Blick nach Unternehmensnachfolge aussieht.

Worum ging’s?

  • Verschenkt wurde ein KG-Anteil (klassisch: GmbH & Co. KG).
  • In der KG steckte aber eine besondere Beteiligung: die KG war Komplementärin einer KGaA.
  • Und diese KGaA bestand zu mehr als 50 % aus Wertpapieren/Fonds (also eher „Vermögensverwaltung“ als operatives Geschäft).

Was hat der BFH entschieden?

Die Steuervergünstigung für Betriebsvermögen greift hier nicht.

Begründung in normalem Deutsch: Der Gesetzgeber wollte keine Begünstigung, wenn das „Betriebsvermögen“ überwiegend aus Verwaltungsvermögen (z. B. Wertpapiere) besteht. Auch wenn das bei der KGaA im Gesetz nicht perfekt „ausformuliert“ war, hat der BFH diese Lücke analog geschlossen.

Warum ist das in der Praxis wichtig?

Wenn in Nachfolge-Strukturen Investment-/Wertpapiervermögen über Gesellschaften „mitverpackt“ wird, kann das zu einem bösen Überraschungsmoment führen:

  • Begünstigung fällt (teilweise oder ganz) weg
  • Schenkung-/Erbschaftsteuer wird plötzlich deutlich höher
  • Gestaltungsideen „Holding mit Wertpapieren im Mantel einer Betriebsstruktur“ werden riskanter

Für wen ist das besonders relevant?

  • Du bist Gesellschafter oder Unternehmer und planst die Nachfolge in den nächsten Jahren.
  • Du bist CFO/Leitung Finanzen und betreust Gruppenstrukturen mit Holdings, Beteiligungen, Cash-/Wertpapierbeständen.
  • Du bist Privatperson mit größeren Vermögen und willst Unternehmensanteile „steuerschonend“ übertragen.

Take-away

Nicht das Etikett entscheidet („KG“, „KGaA“, „Betriebsvermögen“), sondern was wirtschaftlich drin ist – vor allem bei Wertpapieren/Fonds.

Quelle: BFH, Urteil vom 26.02.2025 – II R 54/22 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

#KMproNews #Schenkungsteuer #Erbschaftsteuer #Unternehmensnachfolge #Familienunternehmen #Holding #Vermögensstruktur #Steuerplanung #Betriebsvermögen #Verwaltungsvermögen #BFH #KGaA #GmbHCoKG #CFO #Gesellschafter #Finanzen #TaxCompliance