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Welche Kosten können im IFRS-Abschluss wie ausgewiesen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien bestehen teilweise oder gar vollständig vom Eigenkapital abgezogen werden und müssen somit nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Wir beleuchten für Sie die relevanten Eckpunkte.

Zum einen zählen zu den abzugsfähigen Posten die Transaktionskosten, die unmittelbar dem Börsengang zuzurechnen sind. Zusätzliche Kosten können nur geltend gemacht werden, wenn diese nicht ohnehin entstanden wären und notwendig sind. Sollten Sie beispielsweise eine Feier anlässlich des Börsengangs anstelle der jährlichen Weihnachtsfeier planen, so können diese Kosten nicht einfließen. Als notwendig werden hingegen beispielsweise Registergebühren oder aber Honorare für Rechtsberatung anerkannt.

Des Weiteren können Bankenprovisionen, Bonus für Führungskräfte, sofern diese an der Ausgestaltung des Börsengangs beteiligt waren, sowie unterstützende Maßnahmen für den erfolgreichen Börsenstart wie PR- und Werbemaßnahmen zum Abzug gebracht werden. Auch hier gilt die Zweckgebundenheit: Imagekampagnen zur allgemeinen Bekanntheitssteigerung der Marke werden in der Regel nicht anerkannt.

Die beim Börsengang anfallenden Kosten sind generell differenziert zu betrachten: Sie gliedern sich in solche, die ausschließlich in Verbindung mit der Eigenkapitalbeschaffung stehen oder aber den Börsenpräsenz des Unternehmens in Gänze und damit sowohl die neu ausgegebenen als auch die bestehenden Aktien betreffen. Zu letzterem zählen beispielsweise die Aufwendungen für den Wertpapierprospekt sowie die Managementleistung des Bankenkonsortiums etwa für die Vermittlung neuer Aktien oder aber die Kosten für die Übernahme des Platzierungsrisikos.  Alle Kosten, die den Börsengang im Ganzen betreffen, sind auf die Eigenkapitalbeschaffung sowie auf den Vorgang der Umwandlung des Emittenten in ein börsennotiertes Unternehmen sinnvoll aufzuteilen. 

Da die bilanzielle Darstellung von Börsengängen durchaus ihre Tücken birgt, ist eine fachkundige Begleitung ratsam –  für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen wie gewohnt mit all unserer Expertise gerne persönlich zur Seite. 

FotoLiubov Levytska – stock.adobe.com