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KMproNews: Erbschafts- und Schenkungsteuer!

Das Finanzgericht Hamburg hat eine wegweisende Entscheidung getroffen!

FG Hamburg, 3. Senat, Urteil vom 27.02.2024, Aktenzeichen: 3 K 117/22

Highlights des Urteils:

  • Anwendbarkeit der Verschonungsregelung: § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG findet auch bei der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch disquotale verdeckte Einlage auf eine Personengesellschaft Anwendung.
  • Rechtliche Bedeutung: Diese Entscheidung bestätigt die Transparenz von Personengesellschaften im Schenkungsteuerrecht, was die steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaftsanteilen erheblich beeinflusst.

Ausgangssituation:

  • Die Klägerin übertrug Anteile an einer GmbH an eine KG, an der sie und ihre Familie beteiligt waren, ohne Gegenleistung. Dies wurde als verdeckte Einlage gewertet.
  • Das Finanzamt lehnte einen Verschonungsabschlag ab, was zu einer Klage führte.

Ergebnis des Verfahrens:

  • Das Gericht gewährte einen Verschonungsabschlag nach §§ 13a, 13b ErbStG, wodurch die Schenkungsteuer auf €0,00 festgesetzt wurde.
  • Diese Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Übertragungen von Unternehmensanteilen und die steuerliche Planung haben.

Bedeutung für die Praxis:

  • Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen steuerlichen Planung und Dokumentation bei Unternehmensübertragungen.
  • Steuerberater und Unternehmen sollten die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zur ErbStG immer im Blick haben.

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