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ZFG: Der Zoll bekommt KI

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) beschlossen. Hinter dem sperrigen Namen steckt eine ziemlich weitreichende Modernisierung der deutschen Zollverwaltung.

Das Ziel: Der Zoll soll digitaler, effizienter und vor allem datengetriebener arbeiten können.

Was ändert sich?

Der Zoll soll künftig unter anderem automatisierte Datenanalysen durchführen können – ausdrücklich auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz.

Hinzu kommen weitere moderne Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeiten. Dazu gehören beispielsweise die Sicherstellung von Kryptowerten, die Kontrolle elektronischer Beförderungsinformationen, der Einsatz von Drohnen und neue Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität.

Auch der Datenaustausch mit anderen Behörden, insbesondere dem Bundeskriminalamt, soll verbessert werden.

Warum ist das für Unternehmen relevant?

Zoll bedeutet längst nicht nur die Kontrolle von Waren an der Grenze. Die Zollverwaltung ist unter anderem zuständig für Zölle, Verbrauchsteuern und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Gerade deshalb können leistungsfähigere Datenanalysen und eine bessere Vernetzung der Behörden auch für ganz normale Unternehmen relevant werden.

Vereinfacht gesagt: Je besser Behörden Daten miteinander verknüpfen und automatisiert auswerten können, desto leichter können Auffälligkeiten, ungewöhnliche Muster oder Widersprüche erkannt werden.

Für Unternehmen gewinnt deshalb die Qualität der eigenen Prozesse und Daten weiter an Bedeutung.

Die eigentliche Botschaft für den Mittelstand lautet daher: Digitalisierung findet nicht nur im Unternehmen statt – auch die Finanzverwaltung und der Zoll digitalisieren ihre Kontrollen.

Unternehmen sollten deshalb darauf achten, dass Prozesse, Dokumentationen und Datenbestände nicht nur vorhanden sind, sondern auch konsistent und nachvollziehbar zusammenpassen. Das gilt beispielsweise für Zoll- und Importprozesse, Beschäftigungsverhältnisse, Dokumentationen und andere Bereiche, die bei behördlichen Prüfungen relevant werden können.

Wichtig: Das ZFG ist noch nicht gleichbedeutend mit einem bereits abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen.

Rechtsgrundlage / Quelle:

Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG), Beschluss des Bundeskabinetts vom 12.08.2026; BMF-Meldung vom 12.08.2026.