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Zugewinnausgleich & Schenkungsteuer – wo Eheverträge zur Steuerfalle werden können

Ehevertrag, Scheidung, Zugewinnausgleich – Themen, die viele Privatpersonen, Unternehmer oder auch Gesellschafter irgendwann betreffen können.

Doch Vorsicht: Wer hier falsch gestaltet, riskiert ungewollt Schenkungsteuer.

Was steckt dahinter?

  • Grundsätzlich haben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand Anspruch auf Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Wenn eine Ehe endet, wird geschaut, wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat – und ausgeglichen.
  • Problematisch wird es, wenn ein Ehepartner auf diesen Ausgleichsanspruch verzichtet. Die Finanzverwaltung sieht das schnell als „Schenkung“ an – und verlangt Schenkungsteuer.
  • Besonders gefährlich: Zahlungen oder Vereinbarungen schon vor Entstehen des Anspruchs, z. B. wenn bei Abschluss des Ehevertrags Geld fließt („Unterschriftsprämie“).

Die gute Nachricht:

  • Ehegatten haben Gestaltungsspielraum. Ein rechtzeitig geschlossener Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor Entstehen des Anspruchs kann das Risiko vermeiden.
  • Richtig gemacht, kommt der Begünstigte sogar in den Genuss der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 ErbStG.

Für dich wichtig, wenn du…

  • Gesellschafter oder Unternehmer bist und dein Privatvermögen absichern möchtest.
  • Als CFO/FiBu-Verantwortlicher steuerliche Risiken in Familiengesellschaften im Blick behalten musst.
  • Privat über Ehevertrag oder Scheidung nachdenkst und unliebsame Steuerfolgen vermeiden willst.

Fazit: Wer rechtzeitig und klug gestaltet, kann Schenkungsteuer-Fallen vermeiden.

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