Ehevertrag, Scheidung, Zugewinnausgleich – Themen, die viele Privatpersonen, Unternehmer oder auch Gesellschafter irgendwann betreffen können.
Doch Vorsicht: Wer hier falsch gestaltet, riskiert ungewollt Schenkungsteuer.
Was steckt dahinter?
- Grundsätzlich haben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand Anspruch auf Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Wenn eine Ehe endet, wird geschaut, wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat – und ausgeglichen.
- Problematisch wird es, wenn ein Ehepartner auf diesen Ausgleichsanspruch verzichtet. Die Finanzverwaltung sieht das schnell als „Schenkung“ an – und verlangt Schenkungsteuer.
- Besonders gefährlich: Zahlungen oder Vereinbarungen schon vor Entstehen des Anspruchs, z. B. wenn bei Abschluss des Ehevertrags Geld fließt („Unterschriftsprämie“).
Die gute Nachricht:
- Ehegatten haben Gestaltungsspielraum. Ein rechtzeitig geschlossener Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor Entstehen des Anspruchs kann das Risiko vermeiden.
- Richtig gemacht, kommt der Begünstigte sogar in den Genuss der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 ErbStG.
Für dich wichtig, wenn du…
- Gesellschafter oder Unternehmer bist und dein Privatvermögen absichern möchtest.
- Als CFO/FiBu-Verantwortlicher steuerliche Risiken in Familiengesellschaften im Blick behalten musst.
- Privat über Ehevertrag oder Scheidung nachdenkst und unliebsame Steuerfolgen vermeiden willst.
Fazit: Wer rechtzeitig und klug gestaltet, kann Schenkungsteuer-Fallen vermeiden.
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