Das BMF hat ein Schreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz veröffentlicht.
Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung tritt am 1.10.2022 in Kraft.
Bedeutung des Ablesezeitraums
Das neue BMF-Schreiben nimmt Stellung zur Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG). Dabei wird klargestellt, dass der Gas- oder Wärmeverbrauch eines Kunden auch dann in vollem Umfang dem Steuersatz unterliegt, der am Ende des Ablesezeitraums gilt, wenn zu Beginn dieses Zeitraums noch ein anderer Steuersatz gegolten hat.
Anwendungsbereich der befristeten Absenkung
Im Hinblick auf den Anwendungsbereich wird u. a. erläutert, dass für Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer per Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung transportiert wird, ebenfalls der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt. Ermäßigt besteuert werde auch die Einspeisung von Gas in das Erdgasnetz.
Abrechnung von Gas- und Wärmelieferungen
Im BMF-Schreiben sind außerdem Vereinfachungsregelungen zur Abrechnung enthalten. Dabei wird auch darauf eingegangen wie mit der Gewährung von Jahresboni und Jahresrückvergütungen sowie mit einem zu hohen Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette zu verfahren ist.
BMF, Schreiben v. 25.10.2022, III C 2 - S 7030/22/10016 :005
Quelle: Haufe Online Redaktion, »Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen«, https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/absenkung-des-umsatzsteuersatzes-fuer-gas-und-waermelieferungen_164_578450.html (Stand: 26.10.2022)
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