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Aktualisierung zu den Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Wir möchten Sie über Neuerungen informieren, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der energetischen Gebäudesanierung bekannt gegeben hat. Hier die wesentlichen Punkte:

  • Aktualisierung des BMF-Schreibens: Das BMF hat sein Schreiben vom 26. Januar 2023 geändert und am 6. Februar 2024 neue Details zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen veröffentlicht.
  • Hintergrund der Förderung: Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG zielt darauf ab, energetische Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden zu unterstützen. Für die steuerliche Absetzbarkeit dieser Maßnahmen sind spezielle Bescheinigungen erforderlich, die nun aktualisiert wurden.
  • Neuerungen für das Jahr 2024: Die Musterbescheinigungen für energetische Maßnahmen im Jahr 2024 wurden insbesondere um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Für Maßnahmen des Jahres 2024 müssen daher die aktualisierten Muster verwendet werden.
  • Gültigkeit früherer Bescheinigungen: Für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden, ersetzt das aktuelle Schreiben frühere Versionen. Bescheinigungen, die bis zu bestimmten Fristen auf Grundlage früherer Muster ausgestellt wurden, behalten jedoch ihre Gültigkeit.
  • Verfügbarkeit der Unterlagen: Das BMF-Schreiben sowie die aktualisierten Musterbescheinigungen können auf der Homepage des BMF eingesehen werden.

Für unsere Mandanten bedeutet dies eine wichtige Anpassung bei der Beantragung steuerlicher Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Wir stehen bereit, um Sie bei der Umsetzung dieser Neuerungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre Maßnahmen optimal gefördert werden.

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.