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Aktualisierungen zu den GoBD

In stetiger Entwicklung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen möchten wir Sie über die jüngsten Änderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) informieren. Diese Anpassungen treten ab dem 1. April 2024 in Kraft und betreffen wesentlich die Art und Weise, wie wir als Unternehmen unsere Buchführung und den elektronischen Datenzugriff handhaben. Ein kurzer Überblick:

  • Anpassungen im Wortlaut: Änderungen betreffen die Bezeichnungen innerhalb der Richtlinien, z.B. von "Finanzverwaltung" zu "Finanzbehörde".
  • Präzisierungen und Erweiterungen: Neue Detailregelungen und Erweiterungen, etwa zu den Anforderungen bei der Datenüberlassung und beim Zugriffsrecht der Finanzbehörden.
  • Berücksichtigung von Kleinunternehmen: Spezifische Anforderungen an Aufzeichnungen nach den GoBD werden mit Blick auf Unternehmensgröße angepasst.
  • Technologische Anforderungen: Aktualisierte Vorgaben zur Bereitstellung maschinell auswertbarer Daten und zur sicheren Datenübertragung.
  • Anwendungsbereiche: Klärung der Anwendungsbereiche für bestimmte Unternehmensformen und -größen, inklusive der Bereitstellung zusätzlicher Informationen zur Datenüberlassung.

Zum BMF-Schreiben: BMF v. 11.03.2024

Für detaillierte Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam navigieren wir durch diese Änderungen, um Compliance zu gewährleisten und unsere Geschäftsprozesse effizient und sicher zu gestalten.

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