In stetiger Entwicklung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen möchten wir Sie über die jüngsten Änderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) informieren. Diese Anpassungen treten ab dem 1. April 2024 in Kraft und betreffen wesentlich die Art und Weise, wie wir als Unternehmen unsere Buchführung und den elektronischen Datenzugriff handhaben. Ein kurzer Überblick:
Zum BMF-Schreiben: BMF v. 11.03.2024
Für detaillierte Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam navigieren wir durch diese Änderungen, um Compliance zu gewährleisten und unsere Geschäftsprozesse effizient und sicher zu gestalten.
Bleiben Sie informiert und sicher im digitalen Zeitalter!