Wir möchten Sie auf eine bedeutende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam machen:
- Entscheidungskontext: Der § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i. d. F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) verneint die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter steuerneutral zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zu übertragen. Dies wurde nun vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
- Hintergrund: Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 EStG ermöglichte unter bestimmten Bedingungen eine steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern. Allerdings war dies für beteiligungsidentische Personengesellschaften ausgeschlossen.
- Sachverhalt: Im konkreten Fall ging es um die Übertragung von Grundstücken zwischen Schwesterpersonengesellschaften, die steuerlich als erfolgsneutral behandelt wurde, vom Finanzamt jedoch anders bewertet wurde.
- Kernfrage vor Gericht: Ob die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) gerechtfertigt ist.
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Gericht befand die Regelung als verfassungswidrig und hob hervor, dass keine sachlich überzeugenden Gründe für die Ungleichbehandlung vorliegen.
- Konsequenzen: Der Gesetzgeber ist aufgefordert, rückwirkend ab dem 31.12.2000 eine Neuregelung zu schaffen. Bis dahin gilt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG weiterhin, nun aber auch für beteiligungsidentische Personengesellschaften.
- Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvL 8/13, Pressemitteilung vom 12.1.2024
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Steuerpraxis und eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften. Wir empfehlen Ihnen, diese Entwicklungen genau zu beobachten und die entsprechenden steuerlichen Planungen anzupassen.