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Aktuelle Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht – Ein Überblick über den Entwurf des neuen Umwandlungssteuererlasses

Liebe Netzwerkpartner und Mandanten,

wir möchten Sie heute über wesentliche Neuerungen im Umwandlungssteuerrecht informieren, die durch den Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses vom 11.10.2023 (Entwurf Umwandlungssteuererlass v. 11.10.2023) bekannt geworden sind.

Wichtige Neuerungen:

  • Änderungen durch KöMoG und UmRuG: Der Entwurf greift wesentliche Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes und des Umwandlungsgesetzes auf. Besonders hervorzuheben ist die Aufhebung des § 1 Abs. 2 UmwStG.
  • BFH-Rechtsprechung: Neue Urteile des BFH führten zu einer Anpassung und Präzisierung des Umwandlungssteuererlasses, insbesondere bezüglich der Vergleichbarkeitsprüfung und internationalen Umwandlungen.
  • Internationale Umwandlungen: Der Entwurf adressiert spezifische Fragestellungen zu internationalen Umwandlungen, z.B. die Anwendung des § 29 KStG auf ausländische Umwandlungen mit unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften.

Auswirkung für die Praxis:

  • Weitreichende Anwendbarkeit: Die Neuerungen sollen auf alle offenen Fälle Anwendung finden, sofern nicht die maßgebliche Rechtslage dagegenspricht.
  • Vergleichbare ausländische Vorgänge: Der Entwurf präzisiert, wann ein ausländischer Umwandlungsvorgang einem inländischen gleichgestellt werden kann.
  • Verstrickung und Entstrickung: Neue Regelungen zur Verstrickung und Entstrickung von stillen Reserven bei Umwandlungsvorgängen bieten Klarheit und Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Anwendung des § 29 KStG: Eine bedeutende Neuerung ist die analoge Anwendung des § 29 KStG auf bestimmte ausländische Umwandlungen.

Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.