Mit dem sog. Venture Tech Growth Financing startet der nächste Baustein des Zukunftfonds. Einzelheiten dazu und generelle Informationen zu den Fördermöglichkeiten der KfW – auch für vom Ukraine-Krieg besonders betroffene Unternehmen – haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Ziel des Venture Tech Growth Finance ist es, für junge technologieorientierte Wachstumsfirmen mit Sitz in Deutschland die Angebotslücke zwischen Venture Capital und klassischer Fremdfinanzierung zu schließen, ohne die Autonomie oder die Entscheidungsmöglichkeiten der Unternehmer zu beschränken.
Venture Tech Growth Financing (VTGF)
Im Rahmen der Neuaufstellung der KfW-Beteiligungsfinanzierung wurde das Produkt „Venture Tech Growth Financing (VTGF 1.0)“ eingeführt. Mit der Weiterentwicklung zum VTGF 2.0 ist jetzt auch die Vergabe von Fremdmitteln an börsennotierte Technologieunternehmen möglich. Zudem kann der Finanzierungsbedarf zwischen zwei Eigenkapitalrunden durch Zwischenfinanzierungen gedeckt werden. Das Programm ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung. Mehr Informationen zu Zielen und Ausrichtung des Zukunftsfonds finden sich z.B. unter BMWK und BMF.
Mit dem VTGF werden Vorhaben zum Auf- und Ausbau, zur Skalierung von Geschäftsmodellen sowie zur Realisierung wachstumsfördernder Maßnahmen finanziert, etwa Betriebsmittel, Akquisitionen oder Vorlaufkosten im Rahmen eines geplanten Börsengangs. Auch andere umsatzsteigernde Maßnahmen werden gefördert; hier muss im Einzelfall geklärt werden, was darunter zu verstehen ist.
Gefördert werden Wachstumsunternehmen mit Sitz in Deutschland, an dem bereits ein Wagniskapitalgeber beteiligt ist, etwa ein Venture Capital- oder Private-Equity-Geber. Denn die Finanzierung erfolgt ausschließlich in Kooperation mit einem solchen Kapitalgeber. Eine Alleinbeteiligung der KfW ist, anders als bei vielen anderen Programmen, nicht vorgesehen.
KfW und Bund stellen bis 2030 gemeinsam 1,2 Mrd. EUR für die gemeinsame Finanzierung mit privaten Kapitalgebern bereit. Der KfW-Anteil kann bis zu 125 Mio. EUR betragen und die Risikoteilung zwischen KfW und dem anderen Kapitalgeber liegt bei jeweils 50 %. Die KfW übernimmt die mit dem privaten Kapitalgeber vereinbarten Konditionen, soweit diese nach einer Bonitätsprüfung durch die KfW als marktüblich eingeschätzt werden. Das gilt auch für die Laufzeiten, die flexibel vereinbart werden können.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten. Eine vollständige Liste der Ausschlüsse findet Sie hier.
Der Kreditantrag wird nicht bei der KfW, sondern i. d. R. bei der Hausbank gestellt. Es ist zulässig, sich einen anderen Finanzierungspartner zu suchen. Mögliche Finanzierungspartner können auch Online gesucht werden. Unternehmen, die Fördermittel vom VTGF erhalten möchten, müssen das mit dem bereits beteiligten Kreditgeber absprechen. Die KfW selbst wird erst auf Einladung dieses Kapitalgebers aktiv.
Es ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wobei darauf geachtet werden muss, dass der Gesamt-Fördermittelanteil nicht mehr als 2/3 der Gesamt-Finanzierung betragen darf.
Die Programmnummern sind 803/866. Mehr Informationen zum VTGF 2.0 finden sich unter Venture Tech Growth Financing (851) | KfW.
Aktuelles KfW-Sonderprogramm zum Ukraine-Krieg
Zusätzlich zu den regulären Förderprogrammen hat die KfW-Bank das Sonderprogramm UBR 2022 für vom Ukraine-Krieg besonders betroffene Unternehmen aufgelegt. Gefördert werden Unternehmen und Freiberufler, die von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs wie folgt betroffen sind:
Es müssen die Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre vorgelegt werden. Ausgeschlossen sind Förderungen für Betriebe, die schon vor dem 31.12.2021 in Schwierigkeiten waren. Außerdem dürfen während der Kreditlaufzeit keine Gewinne oder Dividenden ausgeschüttet werden. Inhaber dürfen lediglich "marktübliche" Entnahmen tätigen.
Gefördert werden u. a. Investitionen, laufende Kosten (Personal, Miete, Warenlager, Energien) sowie Übernahmen und Beteiligungen.
Die Konditionen des KfW-Sonderprogramms UBR 2022
Die Laufzeiten betragen 2 - 6 Jahre, wobei es bis zu 2 tilgungsfreie Jahre gibt. Die Zinsbindung gilt für die gesamte Laufzeit. Die Zinsen beginnen bei 2,08 % effektiv; die tatsächliche Höhe hängt von der Bonität der Kreditnehmer ab. Die detaillierten Konditionen finden Sie unter Konditionen-Anzeiger. Eine Auszahlung erfolgt zu 100 %. Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten. Für die Kredite bzw. die Summe, für die die KfW keine Haftung übernimmt, müssen Sicherheiten bereitgestellt werden, die mit der Bank vereinbart werden müssen.
Es können Kredite bis 100 Mio. EUR aufgenommen werden. Allerdings gibt es Kredithöchstbeträge, die sich an den folgenden Kriterien orientieren:
Der Zugang zum Kredit ist relativ einfach, weil die KfW einen Großteil der Haftung übernimmt und bei Krediten bis 3 Mio. EUR auf eine eigene Risikoprüfung verzichtet. Bis zu einem Volumen von 10 Mio. EUR erfolgt eine Überprüfung im Schnellverfahren. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Mehr Informationen zum Programm inklusive Formularen finden sich unter KfW-Sonderprogramm UBR 2022. Wichtig: Auch bei den UBR-Krediten gilt das Hausbankprinzip. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Informationen und Details zu den Konsortialkrediten, die vor allem bei großen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen zum Zuge kommen, finden sich unter KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung. Die Grundausrichtung ist die gleiche wie bei den beiden vorgenannten Programmen. Unterschiede gibt es aber z. B. bei der Haftungsfreistellung, die nur bei 70 % liegt, oder dem Fördervolumen bzw. dessen Grenzen.
Breites Förderangebot der KfW für den Mittelstand
Die KfW bietet außerdem vielfältige maßgeschneiderte Programme und Förderangebote gerade für kleinere Betriebe an.
Es gibt viele Programme, mit denen die KfW Unternehmen unterstützt, z. B. wenn eine Gründung ansteht oder eine Nachfolge. Außerdem, wenn der Geschäftsbetrieb ausgebaut oder neue Produkte entwickelt werden sollen. Auch für die Expansion ins Ausland finden sich Fördermöglichkeiten. Das KfW-Förderangebot für den Mittelstand kann auf der Einstiegsseite nachgelesen werden. Hier kann zunächst die entsprechende Förderung ausgewählt werden. Die KfW stellt hier eine übersichtliche Konditionenübersicht zur Verfügung.
Beachten Sie das Hausbankprinzip und leisten Sie Überzeugungsarbeit!
I. d. R. gilt das Hausbankprinzip. Das bedeutet für Unternehmer, dass sie mit ihrem Vorhaben zunächst ihre Bank überzeugen müssen. Der direkte Antragsweg zur KfW ist versperrt (mögliche Ausnahme: Informationseinholung vorab beim jeweiligen Ansprechpartner, auch wenn die KfW das gerne an die Bank "zurückdelegiert"). Außerdem dürfen Vorhaben i. d. R. nicht begonnen werden, bevor eine Zustimmung der KfW vorliegt. Ansonsten besteht kein Recht auf Fördergelder. Unternehmen sind also gezwungen, weiter mit ihrer Bank zusammenzuarbeiten. Und diese haben oft weniger Interesse daran, die KfW als möglichen Partner zu nennen. Es kann daher notwendig sein, bei seiner Bank darauf zu bestehen, dass in jedem Fall Fördermittel oder –kredite der KfW in Anspruch genommen werden sollen.
Warum sich Förderkredite für Unternehmen fast immer lohnen
Für Unternehmer lohnt sich die Mühe und Zusatzarbeit fast immer. Die Zinskonditionen sind oft günstiger als bei der Hausbank (wenn auch nur geringfügig, aktuell beginnen die Zinssätze bei rund 1 %, je nach Programm und abhängig von der Bonitätseinstufung eines Unternehmens). Es gibt noch weitere Vorteile, z. B. können Laufzeiten bis 20 Jahre gewählt werden und fast immer gibt es tilgungsfreie Jahre, was die Liquidität schont. Auch besteht die Möglichkeit, Tilgungen nur je Quartal zu leisten. Nicht zuletzt ist es möglich, die Kredite frühzeitig zurückzuzahlen, wenn eine Entschädigung gezahlt wird. Darüber hinaus müssen weniger Sicherheiten bereitgestellt werden und Firmen reduzieren ihre Abhängigkeit von der Hausbank.
Praxis-Tipp: Bankübliche Unterlagen bereithalten
Um einen Förderkredit zu erhalten, sind im Kern die gleichen Dokumente notwendig, wie bei der Beantragung eines Bankkredits, z. B. eine Beschreibung mit Wirtschaftlichkeitsrechnung des Vorhabens, private Steuerunterlagen und geschäftliche Jahresabschlüsse der letzten 2 - 3 Jahre, wichtige Kennzahlen, Unternehmensplanungen, Unterlagen zur Organisation des Betriebs, zur Qualifikation der Mitarbeiter, eine Übersicht freier Sicherheiten oder Abweichungsanalysen.
Quelle: Haufe Online Redaktion, »Angebot der KfW für kleine und mittlere Unternehmen«, https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/foerdergelder-angebot-der-kfw-fuer-kleine-unternehmen_190_484950.html (Stand: 30.08.2022)
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