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Anhebung der Schwellenwerte für Betriebsgrößenklassen

Am 16. April 2024 wurde das "Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" verkündet. Dieses Gesetz bringt bedeutsame Änderungen, die viele unserer Mandanten direkt betreffen:

Hintergrund des Gesetzes:

  • Die Bundesregierung hat bereits am 30. August 2023 die Eckpunkte für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.
  • Ziel ist die Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen um ca. 25%, um der Inflation seit 2015 gerecht zu werden.

Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB):

  • § 267 HGB:
    • Anhebung der Schwellenwerte für die Bilanzsumme: von 6 Mio. auf 7,5 Mio. EUR und von 12 Mio. auf 15 Mio. EUR.
    • Anhebung der Schwellenwerte für den Umsatzerlös: von 20 Mio. auf 25 Mio. EUR und von 40 Mio. auf 50 Mio. EUR.
  • § 267a HGB:
    • Anpassung der Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften: von 350.000 EUR auf 450.000 EUR und von 700.000 EUR auf 900.000 EUR.
  • § 293 HGB:
    • Anhebung der Schwellenwerte für Konzernabschlüsse: von 24 Mio. auf 30 Mio. EUR und von 48 Mio. auf 60 Mio. EUR.

Nutzen für Unternehmen:

  • Rund 52.000 Unternehmen werden durch die Neueinstufung in niedrigere Größenklassen profitieren, was zu einer Reduzierung der Berichtspflichten führt.

Diese Änderungen gelten rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2023. Wir beraten Sie gerne zu den Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen auf Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!