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BMWK veröffentlicht wichtige Mitteilung: Fristverlängerung für Corona-Hilfen bis 31. Januar 2024 möglich

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kürzlich eine wichtige Mitteilung zur Abrechnung von Corona-Hilfen veröffentlicht hat.

Trotz des Fristendes am 31. Oktober 2023 für die Schlussabrechnung wird es eine weitere Möglichkeit zur Nachreichung geben.

Eine Erinnerung wird an alle ausgehen, die die Frist nicht einhalten konnten, mit der Option, ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2024 nachzureichen. Darüber hinaus wird, falls notwendig, eine zusätzliche Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 im digitalen Antragsportal auf Antrag möglich sein.

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieser Fristverlängerung ein entsprechendes Organisationsprofil im System vorhanden sein muss.

Wir stehen bereit, Sie bei der Erstellung Ihres Organisationsprofils zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre Abrechnungen fristgerecht und ordnungsgemäß eingereicht werden.

Bei Fragen oder für weitere Unterstützung kontaktieren Sie uns gerne!