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Das Wachstumschancengesetz: Chancen und Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft

Wir möchten heute über das kürzlich behandelte Wachstumschancengesetz berichten, das in der deutschen Bundesregierung grünes Licht erhalten hat. Dieses Gesetz trägt den ambitionierten Titel "Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness". Es verspricht Investitionen in neue Technologien, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und somit ein erhöhtes Wachstumspotenzial für unsere Wirtschaft.

Hier sind einige Schlüsselinformationen und Überlegungen:

I. Hintergrund und Zielsetzung des Wachstumschancengesetzes

Das Gesetz soll Teil eines 10-Punkte-Plans zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sein, der steuerliche Erleichterungen von rund 7 Milliarden Euro vorsieht. Ein erfreulicher Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung der bürokratischen Belastung für Unternehmen, was auf den ersten Blick positiv ist. Dennoch müssen wir genau hinsehen, da die Meldung von nationalen Steuergestaltungen den Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen könnte.

II. Ausblick auf die kommenden steuerpolitischen Beratungen

Das Wachstumschancengesetz wird voraussichtlich am 12. Oktober 2023 in erster Lesung und am 17. November 2023 in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag behandelt, mit der finalen Zustimmung des Bundesrates am 15. Dezember 2023. Allerdings bleibt abzuwarten, ob diese Termine eingehalten werden können. Es ist zu erwarten, dass die Länder eigene Ideen und Änderungswünsche einbringen werden, was zu Anpassungen führen könnte.

III. Wesentliche Änderungen im Wachstumschancengesetz im Vergleich zum Referentenentwurf

Es gibt einige signifikante Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf:

  • Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter: Die degressive Abschreibung soll für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden, wieder eingeführt werden, was zu jährlichen Mindereinnahmen von 2 Milliarden Euro führt.
  • Degressive AfA für Wohngebäude: Für Wohngebäude soll eine zeitlich befristete degressive Abschreibung von 6 Jahren eingeführt werden, was zu Mindereinnahmen von 540 Millionen Euro führt.
  • Anhebung der Grenze für die Viertelprozent-Methode: Die Anwendung des reduzierten Bewertungssatzes für Elektroautos soll auf Fahrzeuge mit Bruttolistenpreisen bis zu 80.000 € erweitert werden.
  • Verbesserungen bei der Forschungszulage: Die Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung sollen erweitert werden, was zu zusätzlichen Entlastungen führt.

IV. Ausgewählte bedeutende Einzelmaßnahmen im Wachstumschancengesetz

Es gibt viele Einzelmaßnahmen im Gesetz, darunter:

  • Investitionsprämie für Klimaschutz: Die Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die Klimaschutz-Investitionen sind, soll gefördert werden.
  • Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen: Es soll eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden.
  • Erleichterungen bei der Ertragsbesteuerung: Es werden Änderungen bei Abschreibungen, Freigrenzen und Besteuerungsoptionen geplant.
  • Umsatzsteuer und Buchführung: Das Gesetz enthält auch Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und Änderungen in der Buchführungspflicht.

Es bleibt abzuwarten, wie das Wachstumschancengesetz die deutsche Wirtschaft beeinflussen wird. Wir können jedoch davon ausgehen, dass weitere Diskussionen und Anpassungen folgen werden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und freuen uns auf Ihre Meinungen und Einschätzungen zu diesem wichtigen Thema!