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FAQ zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) – Wichtige Neuerungen für die Wirtschaft

Liebe LinkedIn-Community,

am 17. November 2023 hat der Bundestag das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) beschlossen, welches bedeutende Änderungen für Start-ups, KMUs und den Finanzmarkt in Deutschland mit sich bringt. Wir haben die wichtigsten Punkte in einem FAQ-Stil für Sie zusammengefasst:

1. Was beinhaltet das Zukunftsfinanzierungsgesetz? Das Gesetz zielt darauf ab, den Zugang zum Kapitalmarkt für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMUs zu erleichtern und Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.

2. Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung? Ab 2026 werden jährliche Steuermindereinnahmen von ca. 960 Millionen Euro erwartet. Für die Jahre 2024 und 2025 rechnet man mit einem Gesamtminus von 595 Millionen Euro bzw. 850 Millionen Euro.

3. Wie sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver werden? Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung, Internationalisierung und die Förderung von Aktien und börsennotierten Wertpapieren.

4. Was ändert sich im Bereich der Besteuerung? Die aufgeschobene Besteuerung wird ausgeweitet. Arbeitgeber können nun die Haftung für die anfallende Lohnsteuer bei der Besteuerung von Anteilen übernehmen.

5. Gibt es Änderungen bezüglich der Börseneinführung von Unternehmen? Ja, Unternehmen dürfen nun mit einer Mindestmarktkapitalisierung von einer Million Euro an die Börse gehen. Die Pflicht zu einem Emissionsbegleiter entfällt.

6. Was wird sich im Bereich Blockchain und Kryptowerte ändern? Deutschland soll zu einem rechtssicheren Standort für Blockchain-Technologie werden. Namensaktien können als Kryptowertpapiere begeben werden.

7. Welche Neuerungen gibt es im Aktienrecht? Unternehmen dürfen Mehrstimmrechtsaktien ausgeben. Zudem wird die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss auf 20 Prozent des Grundkapitals angehoben.

8. Was ändert sich bei der staatlichen Spar-Förderung? Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppeln sich, was den Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Personen erweitert.

9. Wie positionierte sich der Bundesrat? Der Bundesrat schlug vor, die steuerliche Besserstellung von Mitarbeiterbeteiligungen auch auf sog. vinkulierte Anteile auszuweiten, was die Bundesregierung prüfen wird.

10. Gibt es weitere relevante Änderungen? Ja, dazu gehören umsatzsteuerrechtliche Anpassungen für Investmentfonds, Änderungen im Crowdfunding und die Möglichkeit der Kommunikation mit der Finanzaufsicht auf Englisch.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.